[A-DX] Ham Radio 2015: 1:0 für die Camper!

Christoph Ratzer
Mi Jul 1 16:50:33 CEST 2015


Ein bewachter Campingplatz in den späten Abendstunden. Ordnungskräfte langweilen sich in ihrem Torpostenhäuschen, denn unter Funkamateuren kommt es eher selten zu Ausschreitungen, die das Eingreifen von Sicherheitskräften erfordern (Man bedenke das Durchschnittsalter). Dann endlich Handlungsbdarf: Spätheimkehrer von einem langen Tagesausflug möchten zu ihrer bezahlten Campingparzelle. Sie werden an der Schranke gestoppt, denn es sei bereits 22:30 Uhr. Man verweist auf die Nachtruhe. Vor zahlreichen Wohnwagen oder Zelten sitzen die Leute bei Grillgut und Bierchen. Schnell macht der Vorfall die Runde und binnen weniger Minuten füllt sich der Einfahrtsbereich mit Schaulustigen.

Ich bin kein Jurist, daher rege ich hier mal zur Diskussion an, ob man die Zufahrt zu einer bezahlten Parzelle verbieten darf, wenn nicht ausdrücklich aus der Platzordnung hervorgeht, wann gefahren werden darf und wann nicht. Es findet sich lediglich der Satz: "Nachtruhe ab 22:00 Uhr" auf einer Hinweistafel.

Die hinzugezogene Polizei sah das genauso: nach kurzer Debatte über mögliche strafrechtliche Konsequenzen öffneten die Camping-Marshals die Absperrung und die Heimkehrer konnten unter dem tosenden Jubel der Schaulustigen auf ihren Platz fahren.

(via Arne Lange, „Amateurfunk“ Facebook - Gruppe)

73 Christoph

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