[A-DX] DigiDX report, nicht über Sender aus Deutschland

Kurt Ringel
Fr Apr 1 18:44:00 CEST 2016


On 01.04.2016 17:37, Hans Mensink wrote:
> ist es heute nicht der 1ste April, sprich Scherztag des Jahres?

Zur Versachlichung der Diskussion verweise ich auf die 
Frequenzverordnung (FreqV):

https://www.gesetze-im-internet.de/freqv/index.html

Sie definiert, was Rundfunk ist, in § 4 Nr. 33, nämlich:

"a)  Funkdienst, dessen Aussendungen zum unmittelbaren Empfang durch die 
Allgemeinheit bestimmt sind und der Tonsendungen, Fernsehsendungen oder 
andere Arten von Sendungen umfassen kann, sowie
b)   Funkdienst, dessen Funknutzungen die wesentlichen technischen 
Merkmale der Funknutzungen unter Buchstabe a besitzen; die Funknutzungen 
unter Buchstabe a genießen Priorität".

Was Buchstabe b besagt, ist nicht ohne weiteres klar. Zweifellos sind 
Sendungen nach Art von DigiDX aber schon nach Buchstabe a grundsätzlich 
zulässig ("andere Arten von Sendungen"). Eine andere Frage ist 
allerdings, was der Genehmigungsbescheid festlegt. Vermutlich ist dort 
auch die Modulationsart bestimmt.

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Kurt