[A-DX] Antons Funkperlen

Roger
Sa Mär 19 20:22:44 CET 2016


Am 19.03.2016 um 20:10 schrieb Jens F. Hofstadt | Bad Kreuznach:
> Tatsächlich ist ein leicht erreichbares/lesbares Impressum PFLICHT und nicht
> nur Gefälligkeit ...

Eventuell aber nicht in der Schweiz, wenn darüber keine Leistungen 
angeboten werden....

"...Nach wie vor nicht impressumspflichtig ist etwa jemand, der einen 
privaten Blog betreibt und beispielsweise über die Fortschritte seiner 
Tomatengewächse im hauseigenen Gemüsegarten schreibt, ohne dass er 
irgendetwas davon verkaufen möchte...."


Verkaufen will Anton seinen Funk-Kram ja über eBay.



Was seine Daten betraf:  3 Minuten Googeln  +  eine Callbook-CD......   
(ok, die hat nicht jeder...)


roger