[A-DX] "Shortwaveradio"

Tom DF5JL
Sa Dez 14 10:23:29 CET 2019


Das ist ungebührliches Verhalten, dürfte aber nicht als kaufmännische
Tätigkeit oder gar als Nötigung im Sinne des StGB gewertet werden. ;)

73 Tom


Am 14.12.2019 um 10:19 schrieb Christoph Ratzer:

>> Wenn er Geld dafür verlangt, müsste er sich für ein oder mehrere "Übel"
>> entscheiden: Finanzamt Stuttgart, Abmahnanwälte oder Impressum ;)
> Wortwörtlich: "Eine eQSL gibt es nur, wenn Du für das Projekt spendest."
>
> 73 Christoph