[A-DX] CE-Kennzeichnung

Thomas M. Rösner
Mi Jun 10 19:29:21 CEST 2020


Nein, so einfach ist das nicht. Der Zoll sieht das anders. Wenn eine Privatperson bei einem asiatischen Onlineshop (ohne Standort oder Beauftragten in der EU) etwas privat direkt bestellt, die Lieferung dann direkt aus Asien kommt (und nicht über ein Fulfillment Center in der EU), diese Sendung dann vom Zoll abgefertigt wird, wird der Zoll (durch "Freigabe") faktisch zum "Inverkehrbringer" in die EU. Wenn dann keine CE-Kennzeichnung vorhanden ist (eine CE-Konformität kann übrigens nur jemand erklären, der entweder in der EU selbst sitzt oder in der EU einen Bevollmächtigten hat, bei dem die "Konformatitätserklärung" in der Schublade liegt), der Zoll das bemerkt, kann (wird) es passieren, dass die Sendung abgewiesen wird. B2P befreit nicht von der CE-Pflicht. 

73, Thomas

> Gesendet: Mittwoch, 10. Juni 2020 um 16:48 Uhr
> Von: "Wolfred FREDY Graef" <>
> Betreff: Re: [A-DX] CE-Kennzeichnung
>
> Es geht um das in den Verkehr bringen
> Wenn jemand etwas ohne CE in Asien bestellt und nicht weiterverkauft ist der Asiat der Inverkehrbringer