[A-DX] VDSL & BCDX

Christof Proft
Mo Mai 4 17:41:18 CEST 2020


Moin Peter,

> Was die Nachbarn haben weis ich nicht. Vermutlich aber auch VDSL. 
> Netzabschluß ist dort, wo die Hoheit des Providers endet. Vielfach
> sogar nach einem bereitgestellten Miet-Router. Davor einzugreifen ist
> nicht gestattet.
> 
> Es bleibt also nur, die eigene Verkabelung entsprechend zu
> gestalten.
> 
Das ist juristisch korrekt. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Der
Provider kennt die Installationen in den Häusern der Teilnehmer nämlich
nicht en Detail.
Ich habe seinerzeit in meinem Mehrfamilienhaus nach und nach alle
Leitungen vom Hauptverteiler im Keller (letztes Modell vor den
LSA-Verteilern) in die Wohnungen neu gelegt, um den Wildwuchs
adenauerscher Zeiten von der rückseitigen Fassade zu bekommen. Natürlich
ist das illegal, ich hätte dafür die Telekom beauftragen müssen, aber
erstens hätte ich mich dann dämlich bezahlt und zweitens mit deren
Subunternehmern herumschlagen müssen, die meist nach dem "Weg des
geringsten Widerstandes" arbeiten, d.h. die Leitungsführung auch nicht
unbedingt so machen, wie man es haben will.
Die Telekom war seitdem schon öfters im Haus, keinerlei Beanstandungen.
Man muß natürlich nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten und
zugelassenes Installationsmaterial verwenden.
Als ich VDSL bekam, habe ich den Router in einen Schaltkasten im Keller
gesetzt und mit einer neuen Leitung zum Hauptverteiler und einer
UAE-Anschlußdose mit CAT-Rangierkabel angeschlossen. Von dort aus geht
es über einen RJ-45-Kleinverteiler, managed Switch und Cat6 in die
Wohnungen. Aut die Telefonie läuft darüber (Fritz!Box MESH). Seit 5
Jahren störungsfrei.

vy73
Christof