Re: [A-DX] Zollforderungen für Hobby-Brief-Post

Burkhard Mueller
Montag, 02. Januar 2023, 22:59 Uhr


Mit Verlaub:

"Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben werden nur erlassen oder erstattet, wenn 
der hierzu Berechtigte dies schriftlich beantragt. Der Antrag ist bei 
dem Hauptzollamt zu stellen, das den Abgabenbescheid erteilt hat. Beim 
vereinfachten Anmeldeverfahren ist das Hauptzollamt zuständig, bei dem 
die ergänzende Zollanmeldung abgegeben worden ist. Hierfür kann der 
"Antrag auf Erstattung oder Erlass" (Formular 0223) in zweifacher 
Ausfertigung verwendet werden. Der Antrag kann auch formlos gestellt 
werden. Er muss aber alle Angaben enthalten, die im Formular 0223 
vorgesehen sind (Art. 92 Abs. 2 Delegierte Verordnung (DA)). In 
bestimmten Fällen (Erstattungen nach Art. 118 UZK) ist dem Antrag noch 
ein Zusatzblatt (Formular 0235) beizufügen."

Ernsthaft, für ein Werbegeschenk aus Korea?

Am 02.01.2023 um 18:00 schrieb Jens Hofstadt:
> https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Erlass-Erstattung/erlass-erstattung_node.html
> 
> 
> 
> 
> 
>