[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [A-DX] Transceiver



Wolf Harranth schrieb:
> Der Erwerb, die Bereithaltung, die Aufstellung, die Inbetriebnahme und 
> der Betrieb einer Sendeanlage für den Amateurfunk sind an das Vorliegen 
> einer gültigen Amateurfunk-Lizenz gebunden. Im Regelfall wird sich der 
> Verkäufer gegenüber den Behörden absichern, indem er das Rufzeichen des 
> Käufers auf der Kaufvereinbarung festhält. Ich habe spektakuläre Fälle 
> vom Eingreifen der Behörde gegen "zuwider Handelnde" erlebt.
> -- 
> Wolf Harranth

Guten Morgen,

obige Ausführungen gelten nur im Bereich der Republik Österreich.
In Deutschland darf inzwischen jeder, wirklich jeder, sich eine Sendeanlage
kaufen. Ohne Vorliegen einer Sendegenehmigung, z.B. Amateurfunkzeugnis,
darf er sie allerdings nicht in Betrieb nehmen (wird sicher auch noch 
geändert....) Verstöße dagegen gelten (noch) als simple Ordnungswidrigkeit.

Das heisst, jeder darf sich einen Amateurtransceiver kaufen und damit
Sendungen, die an ihn oder die Allgemeinheit gerichtet sind, empfangen.

Soweit die Rechtslage in DL.

Viele Grüße

Jürgen Martens

--
-----------------------------------------------------------------------
Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
-----------------------------------------------------------------------
Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.