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Re: [A-DX] RE Repression gegen DDR-Hörer




Wolf-Dieter schrieb :

Die Aussage stimmt nicht unter dem Aspekt der Militägesetzgebung in der DDR. 
Wer also als Angehöriger der NVA -z.B. im Grundwehrdienst- seinem Hobby 
nachging, machte sich strafbar. Dabei war es unerheblich, ob das Hören 
von "Feindsendern" in der Kaserne oder zu Hause im Urlaub geschah. 
Und was Feindsender letztlich waren, entschied nicht der gesunde 
Menschenverstand, sondern der Militärstaatsanwalt.


Hallo Liste,

das war in der Bundesrepublik anders. Als militärischer Geheimnisträger wurde bei der Sicherheitsüberprüfung auch nach Kontakten in den Raum der WP Staaten gefragt. Auf meine Angaben ( DX a.s.o. Radio Moskau, Polonia, Sofia und,und,und... ) hin kamen eines Tages zwei Herren vom MAD und befragten mich nach dem Hobby und den Kontakten.

Ich machte weiterhin Dienst im sicherheitsrelevanten Bereich ohne jemals auf mein Hobby angesprochen zu werden und wurde auch befördert.

73  Karl


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