[A-DX] Meine Anfrage PLC, schau an

HJ Winkel
Fr Jul 3 07:02:44 CEST 2015


Moin Heinrich,
die Sache PLC hat zwei Seiten.. die eine ist die nach dem EMVG oder SchuTseV die andere die Zivilrechtliche.
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Die BNetzA ja..... mann/frau muss etwas ueber die Gesetzlage informiert sein un den Sachbaerbeitern zu sagen... Sie muessen
mal den § so und so des EMVG anwenden und sich auch mal durchringen Zwangsgeld anzudrohen.
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Anonsten noch ein Wort zu den Grenzwerten....... Es gibt Sendungen, dien icht mit Grenzwerten behaftet sind:
Die Sendungen des DWD als Beispiel 13882,5 und die Zeitzeichensender hier sei 15000 kkz erwähnt.
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Alle diese Sendungen sind oeffentlich also koennen diese auch empfangen werden und zwar ohne Beientraechtigungen.
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Hier gibt es keine Grenszwerte und die BNetzA muss da schon eine Loesung finden... oder einen entsprechenden Bescheid erstellen.
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Ansonsten vielleicht ist das auch bekannt.... im Bereich des EMVG ist immer die Begriflichkeit Beientraechtigung treffend..der Begriff Stoerung immer im ZIvilrecht.
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Noch ein Wort dem Deiner Mail..machtlos.....der Meinung kann mann/frau durchaus sein.... 
Wenn wir uns aber nicht wehren und immer wieder die Institutionen "nerven"...... dann wird unser Problem auch niemanden bewusst...... So nach dem Motto wer nichts tut hat schon verloren.......
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Noch ein Wort...ich kann nur jeden Auffordern, wenn eine Stoerung vorhanden ist... die BNetzA zu informieren. Ich bin der Meinung die BNetzA muss am Tag 100erte Stoerungsmeldungen erhalten... denn die Mege der Stoerungsmeldungen..wird auch an das BMWI weitergegeben.
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So..das wars denn mal fuer den Morgen... Gruss aus dem sonnigen Hamburg, Hammerbrook.....so bei geschaetzten 25 Grad im Biueo..noch ....73 de HJ


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