Re: [A-DX] Info: Japan SSTV 14330 kHz
Tom Kamp via groups.ioDienstag, 04. August 2026, 14:55 Uhr
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Danke Guenter, jain. Einige staatliche Telekommunikationsbehörden verweisen in ihren Lizenzbedingungen („Conditions of Licence“) oder Frequenzordnungen ausdrücklich auf die Bandpläne der IARU (oder die des jeweiligen Mitgliedsverbandes) und verpflichten den Funkamateur damit rechtlich zu deren Einhaltung. Hier einige Beispiele: Neuseeland: Die Regulierungsbehörde Radio Spectrum Management (RSM) verpflichtet Funkamateure im Rahmen der Allgemeinzulassung (General User Radio Licence – GURL) zur Einhaltung der nationalen Bandpläne, die sich strikt am IARU-Region-3-Bandplan orientieren. Südafrika: Die Aufsichtsbehörde ICASA fordert in ihren Regularien und Lizenzbestimmungen die Beachtung des IARU-Region-1- bzw. SARL-Bandplans. Japan: Die Aufsichtsbehörde MIC (Ministry of Internal Affairs and Communications) regelt Bänder, Bandbreiten und Betriebsarten im Gegensatz zu westlichen Ländern sehr detailliert per Gesetz. Der japanische Bandplan spiegelt die Vorgaben der IARU Region 3 direkt in staatlichen Verordnungen wider. [Zu 14230 /14330 kHz heißt es dort: "14230 kHz – Image Centre of Activity" - also ist 14330 kHz in Japan nicht illegal] Irland: Die Behörde ComReg verweist in Richtlinien und Zusatzbestimmungen (z. B. für Sonderbänder wie das 60-m-Band oder für Baken- und Satellitenfrequenzen) direkt auf die IARU-Empfehlungen. 73 Tom DF5JL Am 04.08.26 um 14:12 schrieb Guenter Fred Mandel via groups.io: > Einzig maßgeblich für Frequenznutzung ist die nationale Gesetzgebung, in Deutschland wäre das die Amateurfunkverordnung. In anderen Länder gibt es jeweilig eigene Regelungen, die sich in der Regel an den ITU Vorgaben orientieren. In DE sind die jeweiligen Funkfrequenzen und ihre Nutzungsbedingungen in der Anlage 1 der AfuV festgelegt: > > https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/anlage_1.html > > Bandpläne, Contestregeln und sonstige Vereinbarungen sind von privaten Verbänden, wie z. B. der IARU im Rahmen der Selbstorganisation festgelegt. Für ein geordnetes Miteinander auf den Bändern macht es durchaus Sinn, sich an diese selbstgeschaffenen Regeln zu halten - auch wegen des vielbeschworenen HamSpirits. Rein von den gesetzlichen Regeln her, ist man dazu nicht verpflichtet. Es gilt, was in der AFuV gestattet ist. > > Grüße > > > > > -- Tom DF5JL | df5jl.darc.de/ QTH N50.64° E6.92° | JO30LP R-8E | FRG-7 | Grahn GS5
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