Re: [A-DX] Info: Japan SSTV 14330 kHz

Tom Kamp via groups.io
Dienstag, 04. August 2026, 14:55 Uhr


Danke Guenter,

jain. Einige staatliche Telekommunikationsbehörden verweisen in ihren 
Lizenzbedingungen („Conditions of Licence“) oder Frequenzordnungen 
ausdrücklich auf die Bandpläne der IARU (oder die des jeweiligen 
Mitgliedsverbandes) und verpflichten den Funkamateur damit rechtlich zu 
deren Einhaltung. Hier einige Beispiele:

Neuseeland: Die Regulierungsbehörde Radio Spectrum Management (RSM) 
verpflichtet Funkamateure im Rahmen der Allgemeinzulassung (General User 
Radio Licence – GURL) zur Einhaltung der nationalen Bandpläne, die sich 
strikt am IARU-Region-3-Bandplan orientieren.

Südafrika: Die Aufsichtsbehörde ICASA fordert in ihren Regularien und 
Lizenzbestimmungen die Beachtung des IARU-Region-1- bzw. SARL-Bandplans.

Japan: Die Aufsichtsbehörde MIC (Ministry of Internal Affairs and 
Communications) regelt Bänder, Bandbreiten und Betriebsarten im 
Gegensatz zu westlichen Ländern sehr detailliert per Gesetz. Der 
japanische Bandplan spiegelt die Vorgaben der IARU Region 3 direkt in 
staatlichen Verordnungen wider. [Zu 14230 /14330 kHz heißt es dort: 
"14230 kHz – Image Centre of Activity" - also ist 14330 kHz in Japan 
nicht illegal]

Irland: Die Behörde ComReg verweist in Richtlinien und 
Zusatzbestimmungen (z. B. für Sonderbänder wie das 60-m-Band oder für 
Baken- und Satellitenfrequenzen) direkt auf die IARU-Empfehlungen.

73 Tom DF5JL


Am 04.08.26 um 14:12 schrieb Guenter Fred Mandel via groups.io:
> Einzig maßgeblich für Frequenznutzung ist die nationale Gesetzgebung, in Deutschland wäre das die Amateurfunkverordnung. In anderen Länder gibt es jeweilig eigene Regelungen, die sich in der Regel an den ITU Vorgaben orientieren. In DE sind die jeweiligen Funkfrequenzen und ihre Nutzungsbedingungen in der Anlage 1 der AfuV festgelegt:
>
> https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/anlage_1.html
>
> Bandpläne, Contestregeln und sonstige Vereinbarungen sind von privaten Verbänden, wie z. B. der IARU im Rahmen der Selbstorganisation festgelegt. Für ein geordnetes Miteinander auf den Bändern macht es durchaus Sinn, sich an diese selbstgeschaffenen Regeln zu halten - auch wegen des vielbeschworenen HamSpirits. Rein von den gesetzlichen Regeln her, ist man dazu nicht verpflichtet.  Es gilt, was in der AFuV gestattet ist.
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> Grüße
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