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Re: [A-DX] Transceiver
- Subject: Re: [A-DX] Transceiver
- From: Martens.Eningen@xxxxxxxxxxx (Juergen Martens)
- Date: Fri, 4 Feb 2005 09:48:12 +0100
Wolf Harranth schrieb: > Der Erwerb, die Bereithaltung, die Aufstellung, die Inbetriebnahme und > der Betrieb einer Sendeanlage für den Amateurfunk sind an das Vorliegen > einer gültigen Amateurfunk-Lizenz gebunden. Im Regelfall wird sich der > Verkäufer gegenüber den Behörden absichern, indem er das Rufzeichen des > Käufers auf der Kaufvereinbarung festhält. Ich habe spektakuläre Fälle > vom Eingreifen der Behörde gegen "zuwider Handelnde" erlebt. > -- > Wolf Harranth Guten Morgen, obige Ausführungen gelten nur im Bereich der Republik Österreich. In Deutschland darf inzwischen jeder, wirklich jeder, sich eine Sendeanlage kaufen. Ohne Vorliegen einer Sendegenehmigung, z.B. Amateurfunkzeugnis, darf er sie allerdings nicht in Betrieb nehmen (wird sicher auch noch geändert....) Verstöße dagegen gelten (noch) als simple Ordnungswidrigkeit. Das heisst, jeder darf sich einen Amateurtransceiver kaufen und damit Sendungen, die an ihn oder die Allgemeinheit gerichtet sind, empfangen. Soweit die Rechtslage in DL. Viele Grüße Jürgen Martens -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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