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[A-DX] USA- Reise-Tipp:Vorsicht beim A-DX ML E-Mail abrufen
- Subject: [A-DX] USA- Reise-Tipp:Vorsicht beim A-DX ML E-Mail abrufen
- From: "paul gager" <aon.912332257@xxxxxx>
- Date: Tue, 29 May 2007 15:47:42 +0200
http://www.diepresse.com/home/panorama/skurriles/306330/index.do USA: E-Mail gecheckt - da klickten die Handschellen Ein Mann nützte unerlaubt den Internetzugang eines Kaffeehauses und wurde dafür festgenommen WASHINGTON (rie). Wer im Urlaub in den USA seine E-Mail checken will, sei gewarnt: Das Ausnutzen von ungesicherten, drahtlosen, Internet-Zugängen kann unangenehme Folgen haben, wie jetzt Sam Peterson aus Sparta im US-Bundesstaat Michigan erfahren musste. Er wurde verhaftet, weil er unerlaubt den Internet-Zugang eines Geschäfts ausnützte. Peterson parkte täglich vor einem Kaffeehaus auf der Union Street und checkte dort seine E-Mail. "Ich wusste, dass das Café kostenloses Wi-Fi hat und hab kein Problem damit gesehen." Auch sonst niemand, nur ein gelangweilter Polizist. "Ich habe ihn jeden Tag auf dem Parkplatz gesehen und mir gedacht, er tut etwas Illegales", erzählte Polizeichef Andrew Milanowski der lokalen TV-Station "Wood". Also fragte er Peterson und der erklärte nichts Böses ahnend, er lese seine E-Mail mit Hilfe des drahtlosen Internets des Kaffeehauses. Milanowski ging mit dem "lauen Gefühl davon, dass das nicht erlaubt ist". Nach einigem Suchen fand der Polizist tatsächlich einen Passus im Bundesgesetz von Michigan, das den "betrügerischen Zugang zu Computern, Computersystemen und Computernetzwerken" als Verbrechen klassifiziert und mit fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Dollar bedroht. [...] ("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.05.2007) ############# 73, Paul -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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