[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[A-DX] KEF sagt ja zu DABplus. Oder nein.


  • Subject: [A-DX] KEF sagt ja zu DABplus. Oder nein.
  • From: "D. Name auf Wunsch gelöscht" <douglas.kaehler@xxxxxxxxxxx>
  • Date: Mon, 8 Dec 2008 17:21:04 +0100

Eventuell nicht uninteressant:

KEF entscheidet diese Woche über Zukunft von Digitalradio ? Bericht
08.12.2008

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
soll bereits am 10. Dezember über die Zukunft des Digitalradio-Standards
DAB+ in Deutschland entscheiden. Das berichtet der Branchendienst
?Kontakter? in seiner aktuellen Ausgabe (8. Dezember). Die
Gebührenkommission habe ?Kontakter?-Informationen zufolge ARD und
Deutschlandradio am 10. Dezember zur internen Sitzung nach Frankfurt
geladen, wo ebenfalls Vertreter der Privatsender und der
Landesmedienanstalten angehört würden. Hier sollen die KEF-Mitglieder davon
überzeugt werden, dass der geplante Roll-out von DAB+ von allen beteiligten
Parteien unterstützt werde und die ARD nicht in ein zum Scheitern
verurteiltes Projekt investiere, heißt es. Entschieden werde dann, ob die
ARD für Digitalradio rund 30 Millionen Euro an Gebührengeldern von der die
Gebührenkommission erhalte.

Wie im ?Kontakter? weiter zu lesen war, wollen die norddeutschen Länder
weitere Sicherheiten, um zur Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Dezember
den digitalen Frequenzbedarf anzumelden. Hamburg lade daher im Vorfeld am
15. Dezember zu einer Anhörung. Laut Brachenkennern soll sich die Anmeldung
jedoch ins Jahr 2009 verschrieben, schreibt der ?Branchendienst?.

Quelle: http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=50471

Mit besten Grüßen,

Douglas 



--
-----------------------------------------------------------------------
Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
-----------------------------------------------------------------------
Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.