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AW: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW
- Subject: AW: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW
- From: "postmaster" <postmasterv@xxxxxxxx>
- Date: Fri, 28 Nov 2008 00:24:00 +0100
danke für die klarstellung! das hier geschriebene deckt sich auch mit meinen informationen. 73 hans -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Wolfgang Bueschel Gesendet: Freitag, 28. November 2008 00:20 An: A-DX-Liste Betreff: Re: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW Nils Schiffhauer schrieb: > ...wobei nur der Hinweis ergänzt sei, dass der "Bandplan" allein für > Mitglieder des DARC verbindlich ist. Nils, da irrst Du aber gewaltig. Man ist nur angehalten sich an die vorgeschlagenen Vereinbarungen und den Frequenznutzungsplan zu halten. > typischen Seltsam-Meldungen aus Baunatal... ach Nils, warum bruddelst mal wieder in Dir ? - am ungeeigneten Objekt. In Cavtat sass die ganze IARU Region beisammen, ist also keine Horrormeldung aus dem nördlichen Ypsilanti Land. Willi ist vollkommen zuzustimmen, er hat das vorzüglich zusammen gefasst. ----- Original Message ----- From: "Willi Passmann" <wpassmann@xxxxxx> Sent: Thursday, November 27, 2008 9:41 PM Subject: Re: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 48/2008, 48. KW Hi Nils, den Umgang mit Bandplänen in der harten Contest-Realität mag man ja zu Recht bemängeln. Aber die Kritik auf die Existenz von Bandplänen auszuweiten, heißt das Kind mit dem Bade auszuschütten. Im Gegenteil, der Versuch, den Bedürfnissen der vielen Betriebsarten gerecht zu werden, deren Bandbreitenbedarf von einigen Hz bis etwa 3,7 kHz reicht, zeugt von Verständnis der Materie genauso wie von Sozialkompetenz. Ich hätte mir gewünscht, dass solche Fähigkeiten bei den lernresistenten Mitgliedern des DRM Konsortiums vor Jahren ebenso vorhanden gewesen wären. Mir ist jedenfalls noch nicht in den Sinn gekommen, meine Nichtmitgliedschaft im DARC so zu verstehen, dass mir bei der Frequenzwahl eine größere Freiheit zu Lasten anderer zustände. vy 73, Willi, DJ6JZ > ich habe in Erinnerung, dass vor einigen Jahren in DL die Bandpläne > der Verbände durch Gesetz/Verordnung pp. verbindlich für die > Funkamateure vorgeschrieben wurden. Norbert Graf Sowas gibt es schlichtweg für Amateurfunk Modi nicht, wohl aber Bandpläne für Broadcast, UTE, und das in jedem ITU Land usw. Nur das Militär darf {fast} ALLES. > ... wer ist denn für Sanktionen bei Verstössen zuständig? Hans Wolf > do1fwm >Eine Rechtsgrundlage gibt es nicht, alle Funkamateure werden angehalten sich an den Bandplan zu halten. Rechtlich ist wohl nur der "Frequenznutzungsplan gemäß § 54 TKG über die Aufteilung des Frequenzbereichs von 9 kHz bis 275 GHz auf die Frequenznutzungen sowie über die Festlegungen für diese Frequenznutzungen" den Du bei der BNA >findest. > Sven Dibbert Sven, vollkommen zuzustimmen. Nein, Sanktionen gegen Nichteinhalter des IARU-Bandplans gibts nicht. Querulanten gibt es wie im täglichen Leben auch auf den Bändern genügend, im 80 mb sendet z.B. ein Italiener oft im vereinbarten CW Bereich und ist dort nicht zu vertreiben. wb df5sx P11 ps. heute Morgen habe ich mich gewaltig über einen Bandeindringling geärgert: DWL Woofferton in DRM auf 9540-9545-9550 kHz, von RHC 9550 war mit besten Bordmitteln kein peep zu hören. -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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- From: Wolfgang Bueschel
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