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Re: [A-DX] Funkamateure und GEZ?


  • Subject: Re: [A-DX] Funkamateure und GEZ?
  • From: Wolfgang Thiele <thiele@xxxxxxx>
  • Date: Sat, 08 Nov 2008 15:35:25 +0100

Nils Schiffhauer schrieb:

Nachdem auch der dieswöchige "Deutschlandrundspruch" nix brachte: Gibt es
denn schon was Neues in der Sache der groß behaupteten "Relevanz" eines
Amtsgerichtsurteils hinsichtlich "Funkamateure und GEZ"? Ganz gespannt:
Nils, DK8OK

Entschieden hatte kein Amtsgericht, sondern ein Verwaltungsgericht, konkret dasjenige in der westfälischen Metropole Münster:

http://www.vg-muenster.nrw.de

Alles wichtige zu dem Fall ergibt sich aus der Pressemeldung der Behörde:

http://www.vg-muenster.nrw.de/presse/pressem/2008/p081006.htm

Zu dem Fall:

- geklagt hatte ein Student

- der Student besitzt (diese Behauptung wird im Urteil offenbar als zutreffend vorausgesetzt) weder ein Radio, noch einen Fernseher

- der Student besitzt jedoch einen PC, von dem er allerdings behauptet, er benutze ihn weder zum Radio hören, noch zum Fernsehgucken

Der Richter ist übrigens ein kleiner Scherzkeks, weil er darauf hinweist, dass heutzutage auch ein Kühlschrank Anschluss an das Internet haben könne und damit prinzipiell zum Radioempfang geeignet sei. Radio hören sei allerdings nicht die Hauptnutzungsart für einen Kühlschrank.

Ob ein Computerbesitzer Funkamateur ist oder ob er wettkampfmäßig Pfahlsitzen betreibt (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Pfahlsitzen ) spielt bei der juristischen Bewertung wohl keine Rolle.

Gruß
Wolfgang
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