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Re: [A-DX] interessantes Gerichtsurteil


  • Subject: Re: [A-DX] interessantes Gerichtsurteil
  • From: Nils Schiffhauer <nils.schiffhauer@xxxxxxxxxxx>
  • Date: Mon, 22 Sep 2008 17:10:07 +0200

... wenn das die im "Funkamateur" veröffentlichten Sachen sind: zum
Bleistift.
Wobei übrigens die Vereinskameraden der Leute, die das veröffentlichen, mich
wegen Abhören des simplen UKW-Volmet-Wetterfunks mehrfach bei der
Staatsanwaltschaft angezeigt hatten / erfolglos, natürlich.
Ich will damit nur zeigen, wie sehr verquer selbst unter "Hobbyfreunden" die
Auseinandersetzung über Utility läuft. Die BNEtzA saugt da natürlich Honig
draus / oder, wie bei mir, Essig.
Damit das auch mit Rundfunk zu tun hat: selbstredend gabs ne Anzeige
(wiederum: in den Wind) von den erwähnten Leuten, als sie mitbekamen, ich
hörte im OIRT-Band Rundfunk. Nach dem Motto: "Da hat er dann ja auch BOS
gehört!"
Thomas' Frage also war a) nicht leicht zu beantworten und b) schon gar nicht
mit einem lässigen "it depends".
Meiner Erfahrung nach geht jedenfalls im Utility die größere Gefahr von
Denunziationen durch "Hobbyfreunde" (auch innerhalb der BNetzA) aus als von
einer Initiative der BNetzA.
73 Nils, DK8OK


Am 22.09.08 16:38 schrieb "Harald Kuhl" unter <HKu-DX@xxxxxx>:

>> z.B. nicht davon ausgehen: bestimmte Leute veröffentlichen im
>> "Funkamateur"
>> bestimmte Daten (Frequenzen, Betriebsarten, Uhrzeiten, Inhalte ...)
>> bestimmter Sendebetreiber (wie UN oder Außenministerien), also darf ich
>> es
>> auch.
> 
> gemeint ist dieses?
> 
> http://www.iarums-r1.org/bandwacht/berichte2008/main.html
> 
> 73
> Harald
> 



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