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[A-DX] Repressionen gegen Hörer in der DDR?
- Subject: [A-DX] Repressionen gegen Hörer in der DDR?
- From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
- Date: Mon, 13 Jul 2009 19:41:21 -0000
Moin, moin - im Jahre 20 nach dem sogenannten Mauerfall wird es ja sicherlich auch einige Forschungsergebnisse oder auch "nur" persönliche Erinnerungen dazu geben, ob und wie Hörer in der DDR geschurigelt wurden. Insbesondere interessiert mich dabei folgendes: * Gab es ab Mitte der 1980er Fälle, in denen Hörer denunziert wurden und eine Hausdurchsuchung "frei Haus" bekamen, vor Gericht gestellt wurden mit der Aussicht, zwei Jahre in den Bau zu wandern oder 100.000 Mark der DDR abdrücken zu müssen und sich der üblichen Melange von Aufsichtsbehörde und Staatsanwaltschaft gegenüberstanden? Vielleicht finden sich ja zu dieser Frage präzise Antworten, auch aus persönlicher Erinnerung und aus sonst siegelmäßig verschlossenen Privatarchiven wären sie hochwillkommen. Ebenfalls wäre interessant zu wissen, welche konkreten! Nachteile (finanzielle Verluste / die Vorbereitung auf ein solches Verfahren kostete in der BRD den Gegenwert von 6.000 Euro, für Glücklichere also immerhin einen halben Monatslohn, für Durchschnittsverdiener leicht mehr; selbst, wenn das Verfahren gewonnen wurde, blieb der Verlust beim Bürger) das Kurzwelle-Hören in der DDR ab Mitte der 1980er mit sich brachte. Antworten gerne auch privat. Wenn Diskretion erwünscht wird: Ich halte mich daran. 73 Nils, DK8OK -------------- ? QTH Burgdorf 52.27N 10.01E | RX Perseus | ANT 41 m Windom @12 m · 96 m Delta Loop @12 m · DX-One | Software · Decoder Wavecom W-CL · SpectraPlus · SBSpectrum · NDBFinder | PC Dual Core @3,3 GHz | http://web.mac.com/nils.schiffhauer -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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