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[A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 16/2009


  • Subject: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 16/2009
  • From: "Wolfgang Bueschel" <BueschelW@xxxxxx>
  • Date: Thu, 23 Apr 2009 18:39:28 +0200


----- Original Message ----- From: "Deutschlandrundspruch des DARC e.V."Sent: Thursday, April 23, 2009 1:26 PM
Subject: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 16/2009, 17. KW

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG),
Entwarnung für Funkanlagen unter 10 W EIRP aus dem Umweltministerium
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Das NISG sieht eine Änderung von § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) direkt nur insofern vor, als der Anwendungsbereich der 26. BImSchV
auch auf private Funkanlagen erstreckt wird. Alle weiteren Neuregelungen
sollen auf der Verordnungsebene erfolgen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
hat dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) bereits die Zusage gegeben, bei der
Erarbeitung der Verordnungsänderung beteiligt zu werden. Nichtsdestotrotz
steht, auch was die gesetzliche Regelung, also die Änderung des § 22 des
BImSchG anbetrifft, der RTA bereits in engem Kontakt zu
Bundestagesabgeordneten, die Mitglieder im Wirtschaftsausschuss des
Bundestages sind. Wiederholt ist dabei die Doppelregulierung, insbesondere
im Bereich des Amateurfunks angesprochen worden. Der Amateurfunk ist
EMVU-seitig ausreichend über das Amateurfunkgesetz und BEMFV geregelt.

Der RTA rät darüber hinaus allen engagierten Funkamateuren, sich an ihre
örtlichen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Empfehlenswert ist dabei der
Verweis auf die Vorstandsinformationen Nr. 09003 vom 26. März, Nr. 08010 vom
5. Juni 2008 sowie Nr. 08012 vom 25. Juni 2008, zu finden auf der
DARC-Webseite.

In einem ausführlichen Telefonat hat das BMU in Persona durch die
federführenden Bearbeiter des NiSG, Frau Meyer zu Rheda und Dr. Huthmacher
gegenüber der RTA-Geschäftsführerin, Frau Hildebrandt, bestätigt, dass der
Verordnungsentwurf keine Erstreckung der Anzeigepflicht für Funkanlagen mit
einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von unter 10 W EIRP
enthalten wird. Die entsprechenden Sätze in der Begründung des NiSG würden
missverstanden.

Darüber hinaus wolle das BMU die Verordnung im Gleichklang mit der BEMFV
haben und die Regelungen an die BEMFV anpassen. Auf Nachfrage bestätigten
die BMU-Vertreter darüber hinaus, dass in Bezug auf die Anzeige der
Funkamateure bei der BNetzA eine Umstellung auf ein elektronisches Verfahren
im Gespräch sei. Die Anzeigen könnten dann von der BNetzA an die zuständige
Landesimmissionsschutzbehörde weitergeleitet werden, ohne dass eine doppelte
Anzeige für die Funkamateure erforderlich würde.

Der vollständige Wortlaut der Vorstandsinformation ist auf der DARC-Webseite
erschienen  http://service.darc.de/voinfo/

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