[A-DX] Gutes Radio hat einen Namen…

Jürgen Martens
So Apr 28 10:37:34 CEST 2013


Hallo,

die Initiative mag lobenswert sein ;-)
Da es sich um ein rechtliches Problem, hier Verwendung von Warennamen,
handelt, entscheiden notfalls die zuständigen Gerichte. Diese orientieren sich
nach den einschlägigen Rechtgrundlagen und lassen sich in der Regel nicht
von protestierenden Interessen- oder Sympatisantengruppen beeinflussen.

Anbieter von Waren und Dienstleistungen können sich sich einen
Markennamen für ihr Produkt eintragen und schützen lassen.
Dies gilt aber nicht für alle Arten von Waren und Dienstleistungen,
sondern es wurden dafür internationale Klassen festgelegt,
nachzulesen in der     NIZZA - KLASSIFIKATION.
Dort sind 34 Waren- und weitere 11 Dienstleistungsklassen festgelegt.

Für "Wodka" wäre die Klasse 33 zuständig (alkoh. Getränke),
für die "Ausstrahlung von Rundfunk- und Hörfunksendungen" die
Klasse 38.
Der Fuselhersteller hätte sich seinen Namen daher auch in Klasse 38
eintragen lassen müssen, um rechtliche Ansprüche anmelden zu können.
Im DPMA-Register kann man übrigens nachforschen, ob und für welche
Klassen ein Name schon registriert ist. Unter "Absolut" ist dort überhaupt
nichts eingetragen.
Das Vorgehen kann man zumindest als dreist, wenn nicht gar als
Nötigung bezeichnen.

73, Jürgen