[A-DX] Gutes Radio hat einen Namen…
Jürgen MartensSo Apr 28 10:37:34 CEST 2013
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Hallo, die Initiative mag lobenswert sein ;-) Da es sich um ein rechtliches Problem, hier Verwendung von Warennamen, handelt, entscheiden notfalls die zuständigen Gerichte. Diese orientieren sich nach den einschlägigen Rechtgrundlagen und lassen sich in der Regel nicht von protestierenden Interessen- oder Sympatisantengruppen beeinflussen. Anbieter von Waren und Dienstleistungen können sich sich einen Markennamen für ihr Produkt eintragen und schützen lassen. Dies gilt aber nicht für alle Arten von Waren und Dienstleistungen, sondern es wurden dafür internationale Klassen festgelegt, nachzulesen in der NIZZA - KLASSIFIKATION. Dort sind 34 Waren- und weitere 11 Dienstleistungsklassen festgelegt. Für "Wodka" wäre die Klasse 33 zuständig (alkoh. Getränke), für die "Ausstrahlung von Rundfunk- und Hörfunksendungen" die Klasse 38. Der Fuselhersteller hätte sich seinen Namen daher auch in Klasse 38 eintragen lassen müssen, um rechtliche Ansprüche anmelden zu können. Im DPMA-Register kann man übrigens nachforschen, ob und für welche Klassen ein Name schon registriert ist. Unter "Absolut" ist dort überhaupt nichts eingetragen. Das Vorgehen kann man zumindest als dreist, wenn nicht gar als Nötigung bezeichnen. 73, Jürgen
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