[A-DX] Kurzer Bericht über eine BNA-Anforderung - Teil 2

Willi Westrupp
Mi Dez 23 14:08:12 CET 2015


Erfreuliches von der BNA zum Jahresende in meinem Fall der 
Plasmastörungen vom NachbarTV: es wurde eine Anordnung verschickt, den 
Betrieb des Fernsehers zum 25.12. einzustellen. Als weitere Folge werden 
dann Zwangsgelder verhängt, so die Auskunft eines Mitarbeiters der BNA 
in Bremen.

Davor war noch ein erneute Messung mit einem R&S samt Richtantenne in 
meiner Wohnung vonnöten, um die einfallenden Signalpegel der von mir 
beanstandeten gestörten MW-Sender festzustellen. Die lagen alle im 
Vorhersagebereich. Dies war die 2. Messung, bei der ersten im Sommer 
d.J. vergaß man, neben der Störungsaufnahme, das zu machen.

Im Prinzip ist meine Taktik, immer mal wieder bei der BNA nachzufragen 
und zu beanstanden, damit gut aufgegangen. Letztendlich haben die 
Meßtrupps meine Beanstandungen an die BNA in Bremen weitergeleitet, die 
ja eine Rechtsabteilung unterhalten. Fehlt nur noch der dann einsichtige 
Nachbar, der sich wohl besser ein neues Gerät zu Weihnachten wünscht.

Eine offene Frage bleibt: wenn die deutsche MW abgeschaltet ist - hat 
man dann noch ein Recht auf einen ungetrübten Empfang? Wahrscheinlich 
nicht, denke ich, solange es kein europaweites Recht oder eine 
europaweite "BNA" gibt.

Die Vorgeschichte nochmal:
Im April d. J. verhagelte es mir die MW und KW bis ca. 12 MHz dermaßen, 
dass ich die BNA darüber informierte. Die Störungen waren stark genug, 
damit ein Meßtrupp anrücken konnte. Bis dorthin vergingen aber fast 3 
Monate, zum einen wg. Personamangel, zum anderen wahrscheinlich wegen 
der Dringlichkeit. Ich konnte meinen "Lieblingssender" auf 594 kHz in 
200 k Entfernung nicht mehr hören. Angaben wie diese sind wg. QS bei der 
BNA wichtig. Insgesamt war das ein kompetenter Kontakt, der vorletzte 
Woche mit der Lokalisierung des Störers seinen Höhepunkt erreichte. 
Nachdem ich sämtliche Sicherungen der Wohnung ausgeschaltet hatte, um 
eigene Störungen auszuschließen, genügte Klingeln beim Nachbar, um dort 
auch auf Nummer sicher zu gehen. Und als der Plasma-Fernseher Off war, 
waren auch die Störungen weg. Es ging also sehr schnell, den Störer 
erstmal ausfindig zu machen, denn stören darf er noch bis jetzt. 
Allerdings wird es ihm mit Eingang des Schreibens der Rechtsabteilung 
der BNA mulmig werden. Dann hat er nur noch 3 Möglichkeiten: Reparatur, 
Austausch oder Verzicht. Dass es sich dabei um einen armen Studenten 
handelt, der ein altes Gerät betreibt, hat mich dann doch berührt aber 
letztendlich ist klar: ein Fernseher, der den ganzen Tag läuft, ist für 
beide Seiten ungesund. Jetzt läuft der Countdown ....
73, Willi
PS: CE-Zertifizierte Empfänger wie zB ein Elad scheinen für die BNA klar 
im Vorteil zu sein :-)