[A-DX] PLC (war Platz in Amerika ;-) )

Heinrich DF8RY
Mi Dez 23 13:07:39 CET 2015


Am 23.12.2015 um 12:21 schrieb Christof Proft:
> Unverletzlichkeit der Wohnung, Grundrecht

Jetzt hab ich doch "vergessen", noch kurz darauf einzugehen:
Es wurde mir erklärt, dass selbst bei Verdacht einer 
Grenzwertüberschreitung durch PLC der Nachbar die aufwändigen Messreihen 
auf seinem Grundstück erlauben müsse. Wenn er das ablehne, gebe es keine 
Chance, sie durch die BNetzA zu erzwingen.

Aufwändige Messreihen bedeute: Messung auf drei Frequenzen an drei 
verschiedenen Stellen des Nachbargrundstücks u. U. noch mit Messung 
direkt an seinen Steckdosen. Das müsse der Nachbar erlauben. Wenn er das 
nicht tue, sei der Fall abgeschlossen.

73, Heinrich