[A-DX] ORF: Radiothek genehmigt,....

Herbert Meixner
Fr Jul 24 12:52:15 CEST 2015


....aber in der genehmigten Form noch nicht umgesetzt.
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http://derstandard.at/2000019662796/Keine-GIS-Gebuehr-fuer-Web-Behoerde-erlaubt-ORF-nun-Radiothek

24. Juli 2015, 11:30
Auflagen: keine Preroll-Werbung zu Ö1-Programmen, keine Werbung zu 
Kinderprogramm, keine Maßnahmen gegen Werbeblocker

Wien – Montag erklärte der Verwaltungsgerichtshof: Der ORF darf keine 
Gebühren für reine Web-Nutzung von ORF-Programmen verlangen. Freitag nun 
genehmigte die Behörde ein neues Web-Angebot zum Abruf von 
ORF-Programmen: die Radiothek – mit bestimmten Auflagen.

Die Medienbehörde KommAustria hat dem ORF nun mit einem 147seitigen 
Becheid erlaubt, eine Radiothek einzurichten, also Radiosendungen auf 
Abruf wie in der TVthek. Die Behörde erteilte allerdings eine Reihe von 
Auflagen: keine Preroll-Werbung zu Ö1-Programmen, keine Werbung zu 
Kinderprogrammen und Archiven, keine Maßnahmen gegen Werbeblocker. Die 
Behörde beschränkt auch den Einsatz von Prerolls.

Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, binnen vier Wochen können die 
Verfahrensparteien Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht dagegen 
einbringen.

Was wurde da genehmigt?

Der ORF will alle seine Online-Audioangebote (live und auf Abruf) auf 
einer Plattform bündeln, auch Programme in Minderheitensprachen und das 
Webradio "Ö1 Campus". Über sie kann man senderübergreifend Inhalte suchen.

Der ORF beantragte auch "inhaltliche Erweiterungen" der bestehenden 
Audioprogramme, auch um Fremdproduktionen. Der ORF nennt da etwa auch 
zeit- und kulturgeschichtliche Archive.

Die Plattform soll unter radiothek.ORF.at online gehen.

Werbung erlaubt – mit Einschränkungen

Kommerzielle Vermarktung der Radiothek mit Displaywerbung, 
Video-Prerolls und Bannerwerbung hat die Medienbehörde erlaubt.

     Sie verbietet in ihren Auflagen aber Prerolls zu Ö1-Programmen – 
die ja auch im Rundfunk werbefrei sein müssen (für Sponsorings und 
andere Sonderwerbeformen gilt das Verbot ohrenscheinlich nicht).
     Die Medienbehörde untersagt zudem Werbung zu Kindersendungen
     Auch Werbung zu Archiv-Angeboten ist untersagt.
     Pro Visit der Plattform darf der ORF nur einen Preroll-Clip 
ausspielen. Nur wenn ein Nutzungsvorgang länger als zehn Minuten dauert, 
darf der ORF zu einem neuen Beitrag wieder Prerolls ausspielen.
     Verwenden Nutzer Werbeblocker, darf es laut Bescheid für sie zu 
"keinerlei Einschränkungen der Nutzbarkeit der angebotenen Inhalte kommen".
     Aktives Ausblenden und Überspringen von Werbung muss laut Bescheid 
möglich sein.

Den kompletten Bescheid – über 147 Seiten – finden Sie zum Download 
links. (red, 24.7.2015) [--> 
http://images.derstandard.at/2015/07/24/33720KOA-11.277-15-004-AVP-Bescheid-Radiothekfinal.pdf]

Die Entscheidung der Medienbehörde zur Radiothek des ORF auf der RTR-Seite

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http://www.ip.de/online/online_werbeformen/in-stream_werbeformen/pre_roll.cfm

Mit Gruss,
Herbert