[A-DX] MW

Peter DL1YAK
Mi Sep 23 19:18:29 CEST 2015


Hallo Tom,

nun mach' das mal in einem gemieteten Haus, egal ob Mehrfamilienhaus 
oder Einzel(Reihen-)Haus.
Da wird ja schon die Anbringung einer Sat-Schüssel per Gericht verboten 
und mancherorts auch die Aufstellung auf dem Balkon! Vom Vermieter oder 
gar von Gericht.
Wie soll da noch eine Überdach(Außen)-Antenne noch installiert werden 
können?

73 Peter



Am 23.09.2015 um 18:58 schrieb tom df5jl:
> Peter, Du bist einfach in der Vergangenheit, wie viele andere auch,
> "verwöhnt" worden. Daraus lässt sich aber kein Gewohnheitsrecht
> ableiten. Denn: "Die UKW-Versorgung ist nach einer europaweit geltenden
> Richtlinie für stationären Empfang ausgelegt. Dabei wird von
> Empfangshöhen von 10 m (in ländlichen Gebieten) bzw. 3 m über Hausdach
> (in Städten) ausgegangen. Dort befindet sich der sogenannte
> "Übergabepunkt" der Rundfunkversorgung. Für hochwertigen Stereoempfang
> empfehlen sich UKW-Außen- bzw. UKW-Richtantennen, auf den jeweiligen
> UKW-Senderstandort ausgerichtet."
>
> (https://www.ndr.de/der_ndr/technik/ukw/Voraussetzungen-UKW-Empfang,ukw106.html)
>
>
> 73, Tom PA/DF5JL
>
>
>
> Am 23.09.2015 um 18:28 schrieb Peter DL1YAK:
>> Da meine Frau und ihre Mutter, wir leben in Heusenstamm und der
>> nachbarstadt Obertshausen, gern hr-info hören, ist es schwierig
>> geworden. "inhouse" mit Telekopantenne.
>>
>> 73 Peter
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