[A-DX] MW

tom df5jl
Mi Sep 23 20:30:05 CEST 2015


Hallo Peter,

Gerichte verbieten Antennen? Wohl kaum. Allenfalls bestätigen sie
Verbote seitens der Vermieter/Eigentümer oder der Kommunen. Alternativ:
Kabelanschluss oder Internet. Sollte beides nicht möglich sein, sieht es
gut aus für eine Antennengenehmigung.

Bin zzt. in den Niederlanden. Mir fällt auf, dass hier die Menschen
deutlich positiver denken als daheim.  Empfinde ich als sehr angenehm.

73 Tom PA/DF5JL



Am 23.09.2015 um 19:18 schrieb Peter DL1YAK:
> Hallo Tom,
>
> nun mach' das mal in einem gemieteten Haus, egal ob Mehrfamilienhaus
> oder Einzel(Reihen-)Haus.
> Da wird ja schon die Anbringung einer Sat-Schüssel per Gericht
> verboten und mancherorts auch die Aufstellung auf dem Balkon! Vom
> Vermieter oder gar von Gericht.
> Wie soll da noch eine Überdach(Außen)-Antenne noch installiert werden
> können?
>
> 73 Peter
>
>
>
> Am 23.09.2015 um 18:58 schrieb tom df5jl:
>> Peter, Du bist einfach in der Vergangenheit, wie viele andere auch,
>> "verwöhnt" worden. Daraus lässt sich aber kein Gewohnheitsrecht
>> ableiten. Denn: "Die UKW-Versorgung ist nach einer europaweit geltenden
>> Richtlinie für stationären Empfang ausgelegt. Dabei wird von
>> Empfangshöhen von 10 m (in ländlichen Gebieten) bzw. 3 m über Hausdach
>> (in Städten) ausgegangen. Dort befindet sich der sogenannte
>> "Übergabepunkt" der Rundfunkversorgung. Für hochwertigen Stereoempfang
>> empfehlen sich UKW-Außen- bzw. UKW-Richtantennen, auf den jeweiligen
>> UKW-Senderstandort ausgerichtet."
>>
>> (https://www.ndr.de/der_ndr/technik/ukw/Voraussetzungen-UKW-Empfang,ukw106.html)
>>
>>
>>
>> 73, Tom PA/DF5JL
>>
>>
>>
>> Am 23.09.2015 um 18:28 schrieb Peter DL1YAK:
>>> Da meine Frau und ihre Mutter, wir leben in Heusenstamm und der
>>> nachbarstadt Obertshausen, gern hr-info hören, ist es schwierig
>>> geworden. "inhouse" mit Telekopantenne.
>>>
>>> 73 Peter
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