[A-DX] Bundesnetzagenut / BNetzA: 60-m-Band ab sofort (für Funkamateure Klasse A)

tom df5jl
Di Dez 20 20:53:43 CET 2016


+++ BNetzA: 60-m-Band ab sofort (Klasse A) +++

Der Amateurfunkdienst darf ab sofort den Frequenzbereich von 5351,5 – 
5366,5 kHz nutzen. Das teilte heute (20.12.2016) die Bundesnetzagentur 
(BNetzA) in ihrer Mitteilung Nr. 1699/ 2016 mit (https://is.gd/Gunhb3). 
Diese Regelung geschehe im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für 
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der 
Verteidigung (BMVg). Diese Regelung gilt jedoch nur für Inhaber der 
Klasse A.

Beim Betrieb dürfen keine Störungen bei Funkstellen eines anderen 
Funkdienstes verursacht werden und es besteht kein Schutz vor Störungen 
durch Funkstellen anderer Funkdienste. Die maximale effektive 
Strahlungsleistung darf 15 Watt EIRP nicht überschreiten. Die maximal 
zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung darf 2,7 kHz nicht 
überschreiten.

Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz sind alle 
sonstigen Bestimmungen des AFuG und der AFuV einzuhalten und finden 
insofern Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, diese Regelung sensibel 
anzuwenden, Störungen zu vermeiden und die maximale Leistung nur dann 
auszuschöpfen, wenn es zur Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder 
für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird.

Mit dem Inkrafttreten der baldigen Anpassung der Frequenzverordnung und 
der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV), mit denen die Nutzung des 
vorgenannten Frequenzbereichs im Sinne des § 5 Abs. 3 des 
Amateurfunkgesetzes (AFuG) und des § 9 Abs. 2 der AFuV mittelfristig 
gestattet werden und an den Beschluss der Weltfunkkonferenz 2015 
angepasst werden soll, wird diese Regelung gegenstandslos.

Tom DF5JL, Fachbereich Digimodes / DARC HF-Referat