[A-DX] Antons Funkperlen (2)

Roger
Sa Mär 19 20:26:38 CET 2016


Am 19.03.2016 um 20:22 schrieb Roger:
> Am 19.03.2016 um 20:10 schrieb Jens F. Hofstadt | Bad Kreuznach:
>> Tatsächlich ist ein leicht erreichbares/lesbares Impressum PFLICHT 
>> und nicht
>> nur Gefälligkeit ...
>
> Eventuell aber nicht in der Schweiz, wenn darüber keine Leistungen 
> angeboten werden....
>
> "...Nach wie vor nicht impressumspflichtig ist etwa jemand, der einen 
> privaten Blog betreibt und beispielsweise über die Fortschritte seiner 
> Tomatengewächse im hauseigenen Gemüsegarten schreibt, ohne dass er 
> irgendetwas davon verkaufen möchte...."
>
>

Hatte den Link vergessen:

http://www.hochheuser.ch/2014/04/besteht-eine-homepage-impressum-pflicht-der-schweiz/



roger