[A-DX] Nur Info: Rundfunk-in-Hotelzimmer-ist-keine-oeffentliche-Wiedergabe

smswk at aol.com
Mi Okt 26 20:26:33 CEST 2016


sollte das EuGH dann zu Gunsten der Hotels entscheiden,
können sich öffentlich-rechtliche in der BRD und deren Gebühreneintreiberfirma GEZ
aber war anziehen...

73`s
Stefan Schäfer


-----Ursprüngliche Mitteilung----- 
Von: Herbert Meixner <>
Verschickt: Di, 25 Okt 2016 7:25 pm
Betreff: [A-DX] Nur Info: Rundfunk-in-Hotelzimmer-ist-keine-oeffentliche-Wiedergabe

Quelle: http://derstandard.at

EuGH-Anwalt: Rundfunk in Hotelzimmer keine öffentliche Wiedergabe
25. Oktober 2016, 10:58

Absage an österreichische Verwertungsgesellschaft

Fernsehen und Radio in Hotelzimmern stellen nach Auffassung des 
Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) keine öffentliche 
Wiedergabe dar und berechtigen daher auch nicht zu einer entsprechenden 
Vergütung.

Dies geht aus dem Gutachten des Generalanwalts in einem Rechtsstreit 
(C-641/15) zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft 
Rundfunk und einem Hotelbetreiber hervor.

Auf Schadensersatz verklagt

Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die einen Großteil der 
österreichischen Rundfunkveranstalter, aber auch etwa die 
öffentlich-rechtlichen deutschen Sender ARD und ZDF vertritt, hat die 
Hettegger Hotel Edelweiss GmbH vor dem Handelsgericht Wien auf 
Schadensersatz verklagt. In den Gästezimmern stehen Fernsehgeräte zur 
Verfügung, über die Gäste diverse Fernseh- und Hörfunkprogramme sehen 
und hören können. Das Hotel erhebt kein spezielles Entgelt für diese 
Nutzung, vielmehr ist sie vom Zimmerentgelt mitumfasst. Nach Ansicht der 
Verwertungsgesellschaft liegt eine öffentliche Wiedergabe "gegen 
Eintrittsgeld", die der Bewilligung durch die Rundfunkveranstalter 
bedürfe, bzw. diese zur Vergütung berechtigt.

Zusatzdienstleistung

Das Handelsgericht hat den Fall zur Klärung an den EuGH verwiesen. 
Dessen Generalanwalt teilt die Argumentation der Verwertungsgesellschaft 
nicht. Hotelzimmer seien keine der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines 
Eintrittsgelds zugängliche Orte, betonte er am Dienstag. Der Preis für 
ein Hotelzimmer werde nämlich für die Beherbergung entrichtet, nicht für 
die Möglichkeit, dort fernzusehen. Die Bereitstellung von 
Fernsehsendungen sei nur eine Zusatzdienstleistung, die der Kunde 
genauso erwarte wie fließendes Wasser, Getränke oder einen 
Internetzugang. Die Meinung des Generalanwaltes ist für das EU-Gericht 
nicht bindend, die Richter folgen ihr üblicherweise aber in vier von 
fünf Fällen. (APA, 25.10.2016) - 
derstandard.at/2000046458875/EuGH-Anwalt-Rundfunk-in-Hotelzimmer-keine-oeffentliche-Wiedergabe
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