[A-DX] Ö: Neues Gesetz bringt Probleme für Funkamateure

adxb suess
Fr Aug 3 18:47:27 CEST 2018


Zur Ehrenrettung des ÖVSV - in den letzten Wochen soll es aber zu einem 
vernünftigen und angenehmen Gesprächsklima gekommen sein - hoffen wir 
dass es auch dann eine Weile so bleibt.
Viele OM's und Funkamateure, aber auch Gesellschaften die kommerziellen 
Funk betreiben, haben die Stellungnahmefrist vom 31.Juli genutzt und nun 
sind die Herrschaften dran diese Eingaben zu sichten und letztendlich 
vernünftige Anpassungen daraus zu machen. Kritisiert wurde auch, dass 
die Privat organisierten Funkvereine mit dem Amateurfunkgesetz ganz gut 
gelebt haben und nun die geplante Integrierung in das neue TKG 
(Telekommunikationsgesetz) inhaltlich gar nicht passt, da das TKG 
kommerziellen Funkdiensten als Vorlage gilt.
schauen wir mal, wa da nun rauskommt.
73, Harald

Am 02.08.2018 um 21:59 schrieb Christoph Ratzer:
>> https://mobil.derstandard.at/2000084144501/Funkamateure-beklagen-geplante-Schikanen-in-neuem-Gesetz
> Beachtlich der letzte Satz, Österreich ist anders.
>
>
> Beamtenschaft oder Politik
>
> Hinter den Kulissen wird von einem Streit zwischen Funkamateuren und der Beamtenschaft berichtet. Die Änderungen sollen nicht auf Drängen der blauen Ministeriumsspitze erfolgt sein, sondern vielmehr aus der Beamtenschaft kommen, die teilweise schon länger mit den Funkamateuren im Clinch liegt. Bestätigen lässt sich das nicht, allerdings war es vor einigen Jahren schon einmal zu ähnlichen Änderungsvorschlägen gekommen. Die konnten Funkamateure damals abwehren – nun hoffen sie, sich erneut gegen die Schikanen wehren zu können.
>
> 73 Christoph
>
> --
> http://ratzer.at
> http://remotedx.wordpress.com
>
>
>
>
>
>
>
>
> --
> -----------------------------------------------------------------------
> Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
> Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
> -----------------------------------------------------------------------
> Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
> kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.