[A-DX] "Shortwaveradio"
Tom DF5JLSa Dez 14 10:23:29 CET 2019
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Das ist ungebührliches Verhalten, dürfte aber nicht als kaufmännische Tätigkeit oder gar als Nötigung im Sinne des StGB gewertet werden. ;) 73 Tom Am 14.12.2019 um 10:19 schrieb Christoph Ratzer: >> Wenn er Geld dafür verlangt, müsste er sich für ein oder mehrere "Übel" >> entscheiden: Finanzamt Stuttgart, Abmahnanwälte oder Impressum ;) > Wortwörtlich: "Eine eQSL gibt es nur, wenn Du für das Projekt spendest." > > 73 Christoph
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