[A-DX] CE-Kennzeichnung

Eike Bierwirth
Do Jun 11 13:26:49 CEST 2020


Richtig, das ist uns so passiert. Mit einer einfachen handgefertigten 
Stoffpuppe für Töchterchens Geburtstag. Die kam aus den USA.

Die blieb beim Zollamt hängen. Da musste ich also hinfahren, das Paket 
öffnen und mir dann anhören: Die Puppe hat kein CE, es ist keine 
deutschsprachige Bedienungs- oder Pflegeanleitung vorhanden und es war 
keine Hersteller-Kontaktadresse in der EU angegeben. All das ist 
Voraussetzung, um etwas (auch als Privatperson) in den EU-Markt zu 
importieren.

Ich hätte das auch selbst beiliefern dürfen, um die Voraussetzungen zu 
erfüllen; konnte ich aber natürlich nicht, also wurde das Paket wieder 
verschlossen und zurückgeschickt.

Wenn Oma es selbst gehäkelt hat, wird das keiner abweisen. Aber bei 
gekauften Produkten geht die Sendung geradewegs zurück, wenn der Zöllner 
gerade seinen strengen Tag hat. Einen halben Tag freinehmen, um zum 
Zollamt zu fahren, muss man trotzdem.

Ein paar Monate später gab es dann die gleiche Puppe fertig importiert 
bei einem Spielzeughändler in den Niederlanden zu kaufen. Mit EU-Adresse 
und angenähtem CE. Der Hersteller hat also wenigstens aus unserer 
Beschwerdemail gelernt :) Geld zurück gab es zum Glück auch.

Frönt schön dem Leichnam!
73
Eike
Wiesbaden

Am 10.06.2020 um 19:29 schrieb Thomas M. Rösner:
> Nein, so einfach ist das nicht. Der Zoll sieht das anders. Wenn eine Privatperson bei einem asiatischen Onlineshop (ohne Standort oder Beauftragten in der EU) etwas privat direkt bestellt, die Lieferung dann direkt aus Asien kommt (und nicht über ein Fulfillment Center in der EU), diese Sendung dann vom Zoll abgefertigt wird, wird der Zoll (durch "Freigabe") faktisch zum "Inverkehrbringer" in die EU. Wenn dann keine CE-Kennzeichnung vorhanden ist (eine CE-Konformität kann übrigens nur jemand erklären, der entweder in der EU selbst sitzt oder in der EU einen Bevollmächtigten hat, bei dem die "Konformatitätserklärung" in der Schublade liegt), der Zoll das bemerkt, kann (wird) es passieren, dass die Sendung abgewiesen wird. B2P befreit nicht von der CE-Pflicht.
> 
> 73, Thomas
> 
>> Gesendet: Mittwoch, 10. Juni 2020 um 16:48 Uhr
>> Von: "Wolfred FREDY Graef" <>
>> Betreff: Re: [A-DX] CE-Kennzeichnung
>>
>> Es geht um das in den Verkehr bringen
>> Wenn jemand etwas ohne CE in Asien bestellt und nicht weiterverkauft ist der Asiat der Inverkehrbringer
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