[A-DX] CE-Kennzeichnung
Eike BierwirthDo Jun 11 13:26:49 CEST 2020
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Richtig, das ist uns so passiert. Mit einer einfachen handgefertigten Stoffpuppe für Töchterchens Geburtstag. Die kam aus den USA. Die blieb beim Zollamt hängen. Da musste ich also hinfahren, das Paket öffnen und mir dann anhören: Die Puppe hat kein CE, es ist keine deutschsprachige Bedienungs- oder Pflegeanleitung vorhanden und es war keine Hersteller-Kontaktadresse in der EU angegeben. All das ist Voraussetzung, um etwas (auch als Privatperson) in den EU-Markt zu importieren. Ich hätte das auch selbst beiliefern dürfen, um die Voraussetzungen zu erfüllen; konnte ich aber natürlich nicht, also wurde das Paket wieder verschlossen und zurückgeschickt. Wenn Oma es selbst gehäkelt hat, wird das keiner abweisen. Aber bei gekauften Produkten geht die Sendung geradewegs zurück, wenn der Zöllner gerade seinen strengen Tag hat. Einen halben Tag freinehmen, um zum Zollamt zu fahren, muss man trotzdem. Ein paar Monate später gab es dann die gleiche Puppe fertig importiert bei einem Spielzeughändler in den Niederlanden zu kaufen. Mit EU-Adresse und angenähtem CE. Der Hersteller hat also wenigstens aus unserer Beschwerdemail gelernt :) Geld zurück gab es zum Glück auch. Frönt schön dem Leichnam! 73 Eike Wiesbaden Am 10.06.2020 um 19:29 schrieb Thomas M. Rösner: > Nein, so einfach ist das nicht. Der Zoll sieht das anders. Wenn eine Privatperson bei einem asiatischen Onlineshop (ohne Standort oder Beauftragten in der EU) etwas privat direkt bestellt, die Lieferung dann direkt aus Asien kommt (und nicht über ein Fulfillment Center in der EU), diese Sendung dann vom Zoll abgefertigt wird, wird der Zoll (durch "Freigabe") faktisch zum "Inverkehrbringer" in die EU. Wenn dann keine CE-Kennzeichnung vorhanden ist (eine CE-Konformität kann übrigens nur jemand erklären, der entweder in der EU selbst sitzt oder in der EU einen Bevollmächtigten hat, bei dem die "Konformatitätserklärung" in der Schublade liegt), der Zoll das bemerkt, kann (wird) es passieren, dass die Sendung abgewiesen wird. B2P befreit nicht von der CE-Pflicht. > > 73, Thomas > >> Gesendet: Mittwoch, 10. Juni 2020 um 16:48 Uhr >> Von: "Wolfred FREDY Graef" <> >> Betreff: Re: [A-DX] CE-Kennzeichnung >> >> Es geht um das in den Verkehr bringen >> Wenn jemand etwas ohne CE in Asien bestellt und nicht weiterverkauft ist der Asiat der Inverkehrbringer > > -- > ----------------------------------------------------------------------- > Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. > Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at > ----------------------------------------------------------------------- > Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede > kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. >
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