[A-DX] E-QSL Richtlinien

NReiner at t-online.de
Mi Mai 27 12:55:35 CEST 2020


Wenn wir eine E-QSL-Fälschunssicherungs-Verordnung (EQFsVO) für die Liste brauchen, stehe ich gerne zur Verfügung - Bürokratie kann ich gut, und was Anständiges habe ich auch nie gelernt...
73,
Norbert


-----Original-Nachricht-----
Betreff: Re: [A-DX] E-QSL Richtlinien
Datum: 2020-05-27T12:27:18+0200
Von: "Erik" <>

Eine QSL ist doch keine amtliches Dokument, das falschungssicher sein muss.
Und wenn ich unbedingt eine eQSL manipulieren will, dann kann ich das
trotz aller digitalen Sicherungsmaßnahmen:
1. Ausdrucken
2. Einscannen
3. Mit Photoshop die gewünschten Änderungen vornehmen
4. Als PDF speichern, fertig


Am 27.05.2020 um 08:46 schrieb :
> Hallo zusammen,
>
> Serialisieren....
>
> Bei jeder herausgegebenen QSL eine 5-stelluge fortlaufende Nummerierung verwenden...
> Das schützt zwar nicht vor Manipulation, aber im Zweifelsfalle kann schnell herausgefunden werden, ob die QSL manipuliert wurde.
>
> Und der Herausgeber muss natürlich Buch führen �
>
> Allen einen schönen Tag noch.
>
> Gruss Jérôme
>
>
> Gesendet mit der Bluewin App
>
> Am Heute um 08:24 schrieb Christof Proft:
>
> Hallo Horst,
>
> ...
>> Ich habe jetzt PDF-Dateien verschlüsselt, sodass Änderungen im Dokument
>> nicht erlaubt sind.
> Ich denke, das ist sicher genug. Vor Jahren gab es mal einen "pdf
> password remover", mit der sich seinerzeit der Passwortschutz entfernen
> ließ. Ob das mit neueren pdf noch funktioniert, vermag ich nicht zu sagen.
>
> Gegen kriminelle Energie von "Top-DXern" wird man ohnehin nicht in allen
> Fällen ankommen.
>
> Mir fällt spontan aber auch keine Methode mit höherer Sicherheit gegen
> Manipulationen ein.
>
> vy73
> Christof
> --
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> Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
> Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at
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> Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
> kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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