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[A-DX] Schüsselverbot


  • Subject: [A-DX] Schüsselverbot
  • From: "Klaus-Dieter Scholz" <groups@xxxxxxxxxxx>
  • Date: Wed, 22 Mar 2006 21:15:02 +0100



Im Netz mehrfach gefunden:

Schüsseln auf dem Balkon
Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin AZ 63S 66/03 gehört eine nicht fest
installierte Schüssel auf dem Balkon zum vertragsgemässen Gebrauch und ist
als Gegenstand des Nutzers zu betrachten. Anders ist eine fest montierte
Schüssel anzusehen. Sie ist im Gegensatz als fester Teil des Hauses
einzustufen.
Ein Urteil des Landgerichts München sagt das Gleiche bei der Montage an
einem Ständer. Nur darf die Schüssel nicht an der Mauer oder dem
Balkongeländer befestigt sein. AZ 31 S 7699/03.

Natürlich ist es von Gericht zu Gericht anders.

Ich werde erst mal alles tun, damit die Schüssel "unsichtbar" wird.
Wenn nichts hilft und die WBG mit dem " Eisernen Besen " kehren will, hoffe
ich auf meine Rechtsschutzversicherung.

Klaus-Dieter Scholz

PS: Das waren auch die, die mir vor Jahren eine Aktivantenne verboten haben, da diese eben die "TEGRO" durch ihre Strahlen stört......

Ohne Kommentar.

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