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[A-DX] Schüsselverbot
- Subject: [A-DX] Schüsselverbot
- From: "Klaus-Dieter Scholz" <groups@xxxxxxxxxxx>
- Date: Wed, 22 Mar 2006 21:15:02 +0100
Im Netz mehrfach gefunden: Schüsseln auf dem Balkon Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin AZ 63S 66/03 gehört eine nicht fest installierte Schüssel auf dem Balkon zum vertragsgemässen Gebrauch und ist als Gegenstand des Nutzers zu betrachten. Anders ist eine fest montierte Schüssel anzusehen. Sie ist im Gegensatz als fester Teil des Hauses einzustufen. Ein Urteil des Landgerichts München sagt das Gleiche bei der Montage an einem Ständer. Nur darf die Schüssel nicht an der Mauer oder dem Balkongeländer befestigt sein. AZ 31 S 7699/03. Natürlich ist es von Gericht zu Gericht anders. Ich werde erst mal alles tun, damit die Schüssel "unsichtbar" wird. Wenn nichts hilft und die WBG mit dem " Eisernen Besen " kehren will, hoffe ich auf meine Rechtsschutzversicherung. Klaus-Dieter ScholzPS: Das waren auch die, die mir vor Jahren eine Aktivantenne verboten haben, da diese eben die "TEGRO" durch ihre Strahlen stört......
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