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AW: AW: Re: [A-DX] rechtliche Frage


  • Subject: AW: AW: Re: [A-DX] rechtliche Frage
  • From: "postmasterv" <postmasterv@xxxxxxxx>
  • Date: Fri, 9 Nov 2007 18:38:30 +0100

... und nicht zu vergessen der berühmt-berüchtigte präzendenz- oder
bezugsfall:

"Der xyz darf eine antenne über die strasse spannen, das will ich auch!
Solche eingaben scheut jede behörde wie der teufel das weihwasser.

Hans

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Juergen
Fenn
Gesendet: Freitag, 9. November 2007 17:52
An: liste@xxxxxxx
Betreff: Re: AW: Re: [A-DX] rechtliche Frage

renato bagattini <bagattini@xxxxxxxxxxx> writes:

> ... Auf gar keinen Fall aber darf man die Antenne über öffentliche
> Wege und Strassen spannen....

Ja. Wenn die Straße (nach deutschem Straßen- und Wegerecht) "für den
öffentlichen Verkehr gewidmet" worden ist, haftet der "Träger der
Straßenbaulast" für alle Schäden, die beim Betrieb der Straße
eintreten können; er ist für die Sicherheit des Verkehrs
verantwortlich. Bei einer Gemeindestraße ist das die Gemeinde, bei
einer Bundesstraße die BR Deutschland usw. Weil gar nicht absehbar
ist, was beim Spannen eines Drahtes oder beim Betrieb der Antenne so
alles an Gefahren drohen könnte, wird der Straßenbaulastträger diesen
Draht -- auf Kosten desjenigen, der ihn gespannt hat -- entfernen,
sobald er davon erfahren hat. Das Spannen des Drahtes /kann/ auch
strafbar sein ("Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr") -- dazu
käme es auf die näheren Umstände an.  Und rechtswidriges Handeln
kann man auch nicht versichern... Deshalb: keine gute Idee. :-(

Jürgen.

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Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
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