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Re: [A-DX] Gemeldete TV-Geräte pro Haushalt...
- Subject: Re: [A-DX] Gemeldete TV-Geräte pro Haushalt...
- From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
- Date: Fri, 21 Sep 2007 23:08:28 +0200
Name gelöscht <name.geloescht@xxxxxxxxxxxx> writes: > Der Anteil von Hartz4-beziehenden Haushalten an der Gesamtzahl > Haushalte läßt sich leichter errechnen, als über den Umweg einer > GEZ-Statistik. ;-) Diese Zahl ist identisch mit der Zahl der sogenannten "Bedarfsgemeinschaften". Deren Zahl ist natürlich geringer als die Zahl der ALG II-Bezieher selbst: "Anfang 2007 bezogen rund 5,1 Mio. Menschen in 3,6 Mio. Bedarfsgemeinschaften ALG II", heißt es in http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_f%C3%BCr_Arbeitssuchende#Empirische_Basisdaten" http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft > Und dann ist es schon interessant zu sehen, ob von 1000 Haushalten > nun 970, 900 oder nur 800 zahlen. Anzunehmen, daß die nicht zahlenden > Haushalte in der Mehrzahl auch keine Geräte haben, ist ja weltfremd. Ja. Die Ausstattung mit Fernsehern liegt doch schon lange so bei 97--99% aller Haushalte. Schon vor über zehn Jahren gab es einen Fernseher auf Sozialhilfe, weil, so das Bundesverwaltungsgericht, die Angehörigen der unteren Einkommensschichten nun halt mal viel fernsehen... Dessenungeachtet nimmt die Zahl der von der Rundfunkgebühr Befreiten stetig zu, weil der Anteil der Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Bezieher stetig wächst. Abgesehen von Stichworten wie "Konvergenz der Medien" und "Digitalisierung" war deshalb auch die zunehmende Verarmung der Bevölkerung ein Grund, weshalb man sich die Rundfunkgebühr auf Internet-Computer und UMTS-Handys ausgedacht hatte. War ja nun politisch nicht durchzusetzen. Jürgen. -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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