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RE: [A-DX] Nicht Glotze schauen - trotzdem zahlen?


  • Subject: RE: [A-DX] Nicht Glotze schauen - trotzdem zahlen?
  • From: "Christian Becker" <kurzwelle@xxxxxxxxxxxxxx>
  • Date: Mon, 8 Jan 2007 19:13:25 +0100 (MET)

Moin Zusammen,

Um mal unsachlich zu werden, bei der Diskussion fällt mir immer der alte
Scherz ein: "Dann werde ich mal einen Antrag auf Kindergeld stellen. Kinder
sind nicht da, aber das Gerät..."

Vielleicht sollten wir mal final einen Juristen zu Rate ziehen. Die wissen
es meistens korrekt. Mit gesundem Menschenverstand ist der Sache nicht
beizukommen - fürchte ich.

In diesem Sinne. Grüße in den erlauchten Kreis,

Christian



> -----Original Message-----
> From: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] On 
> Behalf Of Name gelöscht
> Sent: Monday, January 08, 2007 5:37 PM
> To: A-DX
> Subject: Re: [A-DX] Nicht Glotze schauen - trotzdem zahlen?
> 
> 
> Am 08.01.2007 um 16:45 schrieb Thomas M. Rösner:
> 
> > Man zahlt ja nicht für den öffentlich rechtlichen Sender (auch wenn 
> > der nur diese die Gelder bekommen), sondern auch in dem 
> Fall, in dem 
> > ich ausschliesslich die Privaten empfangen kann (Sperren der ARD 
> > etc.).
> 
> Wenn Du einen Empfänger bereithältst mußt Du zahlen. 
> Ungeachtet davon, ob Du das Ding auch benutzt oder ob da 
> technisch überhaupt noch was empfangbar ist.
> 
> Daß diese Strafsteuer auf das Bereithalten eines 
> Empfangsgeräts nicht nur den öffentlich-rechtlichen Sendern 
> zukommt, dürfte auch klar sein. Der Riesenladen GEZ mit all 
> seinen Spitzeln will ja auch bezahlt sein, und auch die 
> privaten Sender kosten Gebührengelder.  
> Nicht, daß Geld an sie ginge, nein, aber damit werden die 
> Landesmädchenanstalten bezahlt, die es ohne Kommerzsender 
> nicht bräuchte.
> 
> --
> Tschüß,
> Martin     http://webadresse.geloescht/
> 
> 
> --
> --------------------------------------------------------------
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> Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
> Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
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> Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist 
> gestattet, jede
> kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX 
> Listenbetreibers.
> 


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