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Re: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008
- Subject: Re: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008
- From: Nils Schiffhauer <dk8ok@xxxxxxx>
- Date: Fri, 14 Nov 2008 10:17:40 +0100
Einspruch, euer Ehren! Meine "Spitzfindigkeiten" waren durchaus beruflich indiziert (erschienen als Glosse: "Feindsender - Watt eijentlich is ne Radio?") und nur eine dialektisch-judomäßige Methode, den stumpfen Idiotenkram der GEZ durch Drehen an deren Holzkopfschraube um ein Viertel Grad weiter erkenntnisstiftend zum Quietschen zu bringen. War als kleiner Schuß auf deren Mauern geplant, um nach Auflösung dieser GEZ das Geld unter die Hartzer verteilen zu können. Soweit isses nur leider noch nicht. Aber Hoffnung keimte ja durch die Meldung, dass wenigstens für die gebeutelten Funkamateure unter uns Radiohörer etwas Last genommen werden möge. Allein darum ging es. Und das Thema ist noch nicht durch. 73 Nils, DK8OK Am 14.11.08 10:07 schrieb "Jürgen Martens" unter <Martens.Eningen@xxxxxxxxxxx>: > Schön, dass manche Leute anscheinend keine anderen Sorgen haben > als ihre Zeit mit dem Ausdenken von juristischen Spitzfindigkeiten zu > verbringen. > Andere Leute müssen in dieser Zeit arbeiten oder müssen sich überlegen, > wie sie IV-fach verhartzt mit ALG 2 über die Runden kommen. > > Entschuldigung, aber langsam geht mir die Sache auf den Keks! > > 73, Jürgen DF5TY (kein DARC Funktionär o. ä) > > > > ----- Original Message ----- > From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx> > To: "A-DX" <liste@xxxxxxx> > Sent: Friday, November 14, 2008 9:42 AM > Subject: Re: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008 > > >> >> >> >> Am 14.11.08 00:00 schrieb "postmaster" unter <postmasterv@xxxxxxxx>: >> >> [...] >>> rundfunkempfangstaugliches amateurfunkgerät nicht alleine schon dadurch >>> nicht >>> beitragspflichtig ist, weil "eine andere zweckverwendung" (amateurfunk) >>> gerade >>> nicht ausgeschlossen, sondern primärer zweck des gerätes ist. wahrscheinlich >>> sollten auch hier die entscheidungen des ovg münster bzw des bverfg erstmal >>> abgewartet werden bis jmd daran geht für sein selbstgebautes funkgerät >>> unnötigerweise rundfunkbeiträge bezahlt. über risiken und nebenwirkungen >>> befragen sie einfach ihren dt. amateurfunkverband oder ihre >>> öffentlich-rechtliche rundfunkanstalt. >> >> Schön wäre ja mal zu hören, was denn der "dt. Amateurfunkverband" auf solche >> Anfragen zu von ihm ziemlich exklusiv in die Welt gesetzten Hoffnungen >> meint! Und inwieweit die dort juristisch so fachkundige Dame bereit ist, >> wirklich belastbare Auskünfte zu geben. >> Meiner Ansicht nach ist ein Radio ein Radio ein Radio. Vom Kristallsucher >> bis zum SDR. Das einzige Ding, mit dem man im Sinne der GEZ "Radio" hören >> kann, aber keine Gebühren zahlen muß, ist ein nicht-internetfähiger PC mit >> Soundcard zum Längstwellenempfang. (Ja, man muß die kölner Köpfe nur vor >> entsprechend konstruierte Aufgaben setzen, dann arbeitet sogar Holz!) >> Was mich ja nun einzig interessiert ist: Wie verhält es sich mit der >> volltönend ja auch hier behaupteten "Relevanz" des genannten Urteils für >> Funkamateure. Und da schweigt alles stille; bislang. >> >> 73 Nils, DK8OK > > > Zur Relevanz: > Die dürfte in dem Beispiel für noch weniger Leute zutreffen (ich vermute, > man kann sie an einer Hand abzählen) als die Anzahl der Personen, die zwar > einen internetfähigen PC, aber angeblich kein Radio haben. > > > > > -- > ----------------------------------------------------------------------- > Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. > Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at > ----------------------------------------------------------------------- > Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede > kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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Re: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008
- From: Jürgen Martens
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