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Re: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008


  • Subject: Re: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008
  • From: Jürgen Martens <Martens.Eningen@xxxxxxxxxxx>
  • Date: Fri, 14 Nov 2008 10:07:32 +0100

Schön, dass manche Leute anscheinend keine anderen Sorgen haben
als ihre Zeit mit dem Ausdenken von juristischen Spitzfindigkeiten zu verbringen.
Andere Leute müssen in dieser Zeit arbeiten oder müssen sich überlegen,
wie sie IV-fach verhartzt mit ALG 2 über die Runden kommen.

Entschuldigung, aber langsam geht mir die Sache auf den Keks!

73, Jürgen DF5TY (kein DARC Funktionär o. ä)



----- Original Message ----- From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
To: "A-DX" <liste@xxxxxxx>
Sent: Friday, November 14, 2008 9:42 AM
Subject: Re: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008





Am 14.11.08 00:00 schrieb "postmaster" unter <postmasterv@xxxxxxxx>:

[...]
rundfunkempfangstaugliches amateurfunkgerät nicht alleine schon dadurch nicht
beitragspflichtig ist, weil "eine andere zweckverwendung" (amateurfunk) gerade
nicht ausgeschlossen, sondern primärer zweck des gerätes ist. wahrscheinlich
sollten auch hier die entscheidungen des ovg münster bzw des bverfg erstmal
abgewartet werden bis jmd daran geht für sein selbstgebautes funkgerät
unnötigerweise rundfunkbeiträge bezahlt. über risiken und nebenwirkungen
befragen sie einfach ihren dt. amateurfunkverband oder ihre
öffentlich-rechtliche rundfunkanstalt.

Schön wäre ja mal zu hören, was denn der "dt. Amateurfunkverband" auf solche
Anfragen zu von ihm ziemlich exklusiv in die Welt gesetzten Hoffnungen
meint! Und inwieweit die dort juristisch so fachkundige Dame bereit ist,
wirklich belastbare Auskünfte zu geben.
Meiner Ansicht nach ist ein Radio ein Radio ein Radio. Vom Kristallsucher
bis zum SDR. Das einzige Ding, mit dem man im Sinne der GEZ "Radio" hören
kann, aber keine Gebühren zahlen muß, ist ein nicht-internetfähiger PC mit
Soundcard zum Längstwellenempfang. (Ja, man muß die kölner Köpfe nur vor
entsprechend konstruierte Aufgaben setzen, dann arbeitet sogar Holz!)
Was mich ja nun einzig interessiert ist: Wie verhält es sich mit der
volltönend ja auch hier behaupteten "Relevanz" des genannten Urteils für
Funkamateure. Und da schweigt alles stille; bislang.

73 Nils, DK8OK


Zur Relevanz:
Die dürfte in dem Beispiel für noch weniger Leute zutreffen (ich vermute,
man kann sie an einer Hand abzählen) als die Anzahl der Personen, die zwar
einen internetfähigen PC, aber angeblich kein Radio haben.




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