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AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008
- Subject: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008
- From: "postmaster" <postmasterv@xxxxxxxx>
- Date: Fri, 14 Nov 2008 00:00:39 +0100
hallo, die Meldung im Rundspruch der 42. KW bezog sich auf die Thematik GEZ-Gebühr für Computer. Diese sogenannte GEZ-Gebühr für neuartige Empfangsgeräte steht möglicherweise für den DARC wegen noch nicht abgeschlossener Verfassungsbeschwerden auf dem Prüfstand. "Das Urteil ist für diejenigen Funkamateure relevant, die ihren Computer zum Amateurfunkbetrieb einsetzen und kein Radio oder Fernsehgerät besitzen." hier kann ich auch nur spekulieren, was der darc den studierenden funkamateuren, die ihren pc ausschliesslich für hobbyzwecke einsetzen und die weder ein rundfunk- noch fernsehgerät zum empfang bereithalten und die darüberhinaus auch kein amateurfunkgerät mit rundfunkempfangsmöglichkeiten haben, damit sagen will. so wie das urteil des vg münster http://www.vg-muenster.nrw.de/presse/pressemitteilungen/16_081006/index.php noch nicht rechtskräftig ist, der wdr hat wohl berufung zum oberverwaltungsgericht eingelegt, sind auch noch die vom darc erwähnten verfassungsbeschwerden noch nicht entschieden worden. es könnte ja sein, dass der darc einfach abwarten will wie diese entscheidungen ausgehen und dann prüft, ob die entscheidungen auch für alle nicht-studenten ohne küchenradio, zweitwohnsitzen usw "relevant" sein könnten. die pressemitteilung des vg münster macht aber m.e. etwas anderes deutlich: "Auch wenn nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche und es auf die konkrete Nutzung nicht ankomme, sei der Kläger nicht rundfunkgebührenpflichtig. Während bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten der schlichte Besitz regelmäßig das Bereithalten zum Empfang schon deshalb vermuten lasse, weil eine andere Zweckverwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich mit neuartigen multifunktionalen Geräten anders." interessant wäre nun herauszubekommen, ob ein rundfunkempfangstaugliches amateurfunkgerät nicht alleine schon dadurch nicht beitragspflichtig ist, weil "eine andere zweckverwendung" (amateurfunk) gerade nicht ausgeschlossen, sondern primärer zweck des gerätes ist. wahrscheinlich sollten auch hier die entscheidungen des ovg münster bzw des bverfg erstmal abgewartet werden bis jmd daran geht für sein selbstgebautes funkgerät unnötigerweise rundfunkbeiträge bezahlt. über risiken und nebenwirkungen befragen sie einfach ihren dt. amateurfunkverband oder ihre öffentlich-rechtliche rundfunkanstalt. 73 hans do1fwm -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Nils Schiffhauer Gesendet: Donnerstag, 13. November 2008 22:03 An: liste@xxxxxxx Betreff: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008 Ja, Thomas, das habe ich in der hier eingestellten Mitteilung von Harald auch schon gelesen! Nur würde mich ja interessieren, in was genau die vom "Deutschland-Rundspruch" behauptete Relevanz besteht! Und: Wie der GEZ-Status der OV-Stationen war bzw. wie er aus Baunatal jetzt beurteilt wird. Da kam bislang nix Substantielles. Aber ich bin da geduldig... 73 Nils, DK8OK -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Thomas Schubaur Gesendet: 13 November 2008 20:52 An: liste@xxxxxxx Betreff: Re: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008 Das Urteil wurde im Rundspruch 42/2008 vom 16. Oktober bereits erwähnt: http://www.darc.de/rundspruch/2008/dlrs200842.pdf vy 73 Thomas ----- Original Message ----- From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx> To: <liste@xxxxxxx> Sent: Thursday, November 13, 2008 9:39 PM Subject: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008 > ...aber leider immer noch so gar nichts zum hier ja eifrig > reportierten Thema "GEZ und Funkamateure". Komisch. Oder: eigentlich > wieder auch nicht. Hat jemand anderes da was gehört? 73 Nils, DK8OK > > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von > Wolfgang Bueschel > Gesendet: 13 November 2008 12:03 > An: A-DX-Liste > Betreff: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008 > > FYI wb > > ----- Original Message ----- > Sent: Thursday, November 13, 2008 11:41 AM > Subject: Deutschland-Rundspruch 46/2008 > >> Videonachlese zur Interradio >> ---------------------------- >> Ralf Kaleja, DL2OBN, hat auf einem Videoportal im Internet [4] 13 >> kurze Filmsequenzen von der Interradio veröffentlicht. Bei der >> Nachlese mit Bild und Ton handelt sich um unbearbeitetes Material. >> Man findet die Clips unter dem Suchbegriff Interradio. > > [4] http://www.myvideo.de > > eher > http://www.myvideo.de/news.php?rubrik=uoijv&searchWord=interradio%202008%20i > n%20hannover > > -- > ---------------------------------------------------------------------- > - > Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. > Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at > ----------------------------------------------------------------------- > Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede > kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. > > > -- > ---------------------------------------------------------------------- > - > Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. > Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at > ----------------------------------------------------------------------- > Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede > kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. > -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. 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