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AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008


  • Subject: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008
  • From: "postmaster" <postmasterv@xxxxxxxx>
  • Date: Fri, 14 Nov 2008 00:00:39 +0100

hallo,

die Meldung im Rundspruch der 42. KW bezog sich auf die Thematik GEZ-Gebühr für
Computer. Diese sogenannte GEZ-Gebühr für neuartige Empfangsgeräte steht
möglicherweise für den DARC wegen noch nicht abgeschlossener
Verfassungsbeschwerden auf dem Prüfstand. 

"Das Urteil ist für diejenigen Funkamateure relevant, die ihren Computer zum
Amateurfunkbetrieb einsetzen und kein Radio oder Fernsehgerät besitzen." hier
kann ich auch nur spekulieren, was der darc den studierenden funkamateuren, die
ihren pc ausschliesslich für hobbyzwecke einsetzen und die weder ein rundfunk-
noch fernsehgerät zum empfang bereithalten und die darüberhinaus auch kein
amateurfunkgerät mit rundfunkempfangsmöglichkeiten haben, damit sagen will. so
wie das urteil des vg münster
http://www.vg-muenster.nrw.de/presse/pressemitteilungen/16_081006/index.php noch
nicht rechtskräftig ist, der wdr hat wohl berufung zum oberverwaltungsgericht
eingelegt, sind auch noch die vom darc erwähnten verfassungsbeschwerden noch
nicht entschieden worden. es könnte ja sein, dass der darc einfach abwarten will
wie diese entscheidungen ausgehen und dann prüft, ob die entscheidungen auch für
alle nicht-studenten ohne küchenradio, zweitwohnsitzen usw "relevant" sein
könnten.

die pressemitteilung des vg münster macht aber m.e. etwas anderes deutlich:
"Auch wenn nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Geeignetheit eines Gerätes
zum Empfang grundsätzlich ausreiche und es auf die konkrete Nutzung nicht
ankomme, sei der Kläger nicht rundfunkgebührenpflichtig. Während bei
herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten der schlichte Besitz regelmäßig das
Bereithalten zum Empfang schon deshalb vermuten lasse, weil eine andere
Zweckverwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich mit neuartigen
multifunktionalen Geräten anders." interessant wäre nun herauszubekommen, ob ein
rundfunkempfangstaugliches amateurfunkgerät nicht alleine schon dadurch nicht
beitragspflichtig ist, weil "eine andere zweckverwendung" (amateurfunk) gerade
nicht ausgeschlossen, sondern primärer zweck des gerätes ist. wahrscheinlich
sollten auch hier die entscheidungen des ovg münster bzw des bverfg erstmal
abgewartet werden bis jmd daran geht für sein selbstgebautes funkgerät
unnötigerweise rundfunkbeiträge bezahlt. über risiken und nebenwirkungen
befragen sie einfach ihren dt. amateurfunkverband oder ihre
öffentlich-rechtliche rundfunkanstalt.

  
73


hans
do1fwm


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Nils
Schiffhauer
Gesendet: Donnerstag, 13. November 2008 22:03
An: liste@xxxxxxx
Betreff: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008


Ja, Thomas, das habe ich in der hier eingestellten Mitteilung von Harald auch
schon gelesen! Nur würde mich ja interessieren, in was genau die vom
"Deutschland-Rundspruch" behauptete Relevanz besteht! Und: Wie der GEZ-Status
der OV-Stationen war bzw. wie er aus Baunatal jetzt beurteilt wird. Da kam
bislang nix Substantielles. Aber ich bin da geduldig... 73 Nils, DK8OK 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Thomas
Schubaur
Gesendet: 13 November 2008 20:52
An: liste@xxxxxxx
Betreff: Re: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008

Das Urteil wurde im Rundspruch 42/2008 vom 16. Oktober bereits erwähnt:

http://www.darc.de/rundspruch/2008/dlrs200842.pdf

vy 73
Thomas

----- Original Message ----- 
From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
To: <liste@xxxxxxx>
Sent: Thursday, November 13, 2008 9:39 PM
Subject: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008


> ...aber leider immer noch so gar nichts zum hier ja eifrig 
> reportierten Thema "GEZ und Funkamateure". Komisch. Oder: eigentlich 
> wieder auch nicht. Hat jemand anderes da was gehört? 73 Nils, DK8OK
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von 
> Wolfgang Bueschel
> Gesendet: 13 November 2008 12:03
> An: A-DX-Liste
> Betreff: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008
>
> FYI wb
>
> ----- Original Message -----
> Sent: Thursday, November 13, 2008 11:41 AM
> Subject: Deutschland-Rundspruch 46/2008
>
>> Videonachlese zur Interradio
>> ----------------------------
>> Ralf Kaleja, DL2OBN, hat auf einem Videoportal im Internet [4] 13 
>> kurze Filmsequenzen von der Interradio veröffentlicht. Bei der 
>> Nachlese mit Bild und Ton handelt sich um unbearbeitetes Material. 
>> Man findet die Clips unter dem Suchbegriff Interradio.
>
> [4] http://www.myvideo.de
>
> eher
>
http://www.myvideo.de/news.php?rubrik=uoijv&searchWord=interradio%202008%20i
> n%20hannover
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