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Re: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008


  • Subject: Re: AW: [A-DX] Fw: Deutschland-Rundspruch 46/2008
  • From: Nils Schiffhauer <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Fri, 14 Nov 2008 09:42:31 +0100



Am 14.11.08 00:00 schrieb "postmaster" unter <postmasterv@xxxxxxxx>:

[...]
> rundfunkempfangstaugliches amateurfunkgerät nicht alleine schon dadurch nicht
> beitragspflichtig ist, weil "eine andere zweckverwendung" (amateurfunk) gerade
> nicht ausgeschlossen, sondern primärer zweck des gerätes ist. wahrscheinlich
> sollten auch hier die entscheidungen des ovg münster bzw des bverfg erstmal
> abgewartet werden bis jmd daran geht für sein selbstgebautes funkgerät
> unnötigerweise rundfunkbeiträge bezahlt. über risiken und nebenwirkungen
> befragen sie einfach ihren dt. amateurfunkverband oder ihre
> öffentlich-rechtliche rundfunkanstalt.

Schön wäre ja mal zu hören, was denn der "dt. Amateurfunkverband" auf solche
Anfragen zu von ihm ziemlich exklusiv in die Welt gesetzten Hoffnungen
meint! Und inwieweit die dort juristisch so fachkundige Dame bereit ist,
wirklich belastbare Auskünfte zu geben.
Meiner Ansicht nach ist ein Radio ein Radio ein Radio. Vom Kristallsucher
bis zum SDR. Das einzige Ding, mit dem man im Sinne der GEZ "Radio" hören
kann, aber keine Gebühren zahlen muß, ist ein nicht-internetfähiger PC mit
Soundcard zum Längstwellenempfang. (Ja, man muß die kölner Köpfe nur vor
entsprechend konstruierte Aufgaben setzen, dann arbeitet sogar Holz!)
Was mich ja nun einzig interessiert ist: Wie verhält es sich mit der
volltönend ja auch hier behaupteten "Relevanz" des genannten Urteils für
Funkamateure. Und da schweigt alles stille; bislang.

73 Nils, DK8OK

[...]



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