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Re: [A-DX] Slightly OT: GEZ


  • Subject: Re: [A-DX] Slightly OT: GEZ
  • From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
  • Date: Thu, 10 Jun 2010 03:49:10 +0200

> | Es soll auch nicht mehr wie bislang Befreiungen für Hartz-IV- oder 
> | Sozialhilfeempfänger von der Beitragspflicht geben. Sie bekämen
> aber | entsprechend mehr Geld vom Staat.

Ist offenbar falsch:

| 5. Befreiungsrecht
|
| - Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich
| bleiben unverändert; für bestimmte „Härtefälle“ (Grenzfälle) werden
| zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen.
| - Die Befreiung wirkt für den Beitragspflichtigen und seinen
| Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Mitglieder einer
| Bedarfsgemeinschaft.
| - Eine rückwirkende Befreiung ist bei entsprechendem Sozialbescheid
| möglich (Antragstellung innerhalb von zwei Monaten ab
| Ausstellungsdatum).

Der letztere Punkt ist neu, das gabs bisher so nicht.

Außerdem entfällt die Beitragspflicht für Jugendliche ohne eigenes
Einkommen.

http://www.rlp.de/einzelansicht/archive/2010/june/article/einfacheres-und-gerechteres-rundfunkfinanzierungsmodell/

Jürgen.
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