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AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...


  • Subject: AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...
  • From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Sat, 12 Feb 2011 17:04:13 -0000

... zwei Dinge dazu:
* ob man Polizeifunk abhören darf oder nicht, entscheiden die Gerichte nach
Gefühl und Wellenschlag. Gegen mich versuchte ja die damalige Post eine groß
inszenierte Mustershow abzuziehen, nachdem freundliche DARC-Funkamateure sie
bis dahin getragen hatten. Die Behörde verlor mit Pauken und Trompeten, ich
wurde freigesprochen mit einem Urteil, in dem explizit steht, dass der
Absender einer Nachricht dafür zu sorgen habe, dass diese nicht abgehört
werden könne. Was auch die Abhörerlaubnis für analogen Polizeifunk
einschließt. Die Behörde legte keinen Widerspruch ein, das Urteil wurde
rechtskräftig. Vor einem Amtsgericht. Gerne wäre ich in eine höhere Instanz
gegangen, um hier endlich von höheren Gerichten Rechtsklarheit zu erhalten,
aber die Behörde hätte ja dann ein arbeitsbeschaffendes Tätigkeitsfeld
verloren.
* wollte sich der "Abhörer" nicht des Verdachts aussetzen, er habe durch den
Polizeifunk erfahren, dass er überprüft werde, kann er Antrag auf
Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen. Die Behörden
kennen sich da nicht sehr gut aus bzw. wollen das nicht, und manchmal muss
man daher diesen Schlafmützen anwaltlich Dampf machen. Aber es lohnt sich.
Wenngleich die Aktenaufbewahrungsfristen für Dinge, mit denen man
Unschuldige um ihre Existenz bringen will, wesentlich kürzer sind, als für
Caféhausbelege, die der steuerlichen Abrechnung dienen.
Übrigens muß man für diese Auseinandersetzungen als Bürger etwas Zeit, Geld,
Energie und Kenntnisse mitbringen. Und bekommt nix davon ersetzt, wenn man
die Sache gewinnt. Da bleibt einem dann nur, die Behörde kräftig durch den
Kakao zu ziehen - möglichst unter Beteiligung von Presse & Bundestag. Mir
war das - vom Ende her betrachtet - somit ein großes Vergnügen!
73 Nils

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
> Thorsten Hein
> Gesendet: Saturday, February 12, 2011 4:52 PM
> An: liste@xxxxxxx
> Betreff: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...
> 
> 
> http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56519/1760612/polizei_salzg
> itter
> 
> vy 73 aus Wiesbaden,
>                 de Thorsten
> 
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> Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
> Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
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> Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet,
> jede
> kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX
> Listenbetreibers.


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