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AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...


  • Subject: AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...
  • From: "Postmaster V" <postmasterv@xxxxxxxx>
  • Date: Sat, 12 Feb 2011 18:38:10 +0100

jetzt wissen wir endlich wem wir tetra-bos zu verdanken haben, hi! 


73
hans
do1fwm



"es ist Amateurfunk und wir haben keinen 24-Stunden Bereitschafts-Service!"
(Quelle: DF2NU)



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Nils
Schiffhauer
Gesendet: Samstag, 12. Februar 2011 18:04
An: liste@xxxxxxx
Betreff: AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...


... zwei Dinge dazu:
* ob man Polizeifunk abhören darf oder nicht, entscheiden die Gerichte nach
Gefühl und Wellenschlag. Gegen mich versuchte ja die damalige Post eine groß
inszenierte Mustershow abzuziehen, nachdem freundliche DARC-Funkamateure sie bis
dahin getragen hatten. Die Behörde verlor mit Pauken und Trompeten, ich wurde
freigesprochen mit einem Urteil, in dem explizit steht, dass der Absender einer
Nachricht dafür zu sorgen habe, dass diese nicht abgehört werden könne. Was auch
die Abhörerlaubnis für analogen Polizeifunk einschließt. Die Behörde legte
keinen Widerspruch ein, das Urteil wurde rechtskräftig. Vor einem Amtsgericht.
Gerne wäre ich in eine höhere Instanz gegangen, um hier endlich von höheren
Gerichten Rechtsklarheit zu erhalten, aber die Behörde hätte ja dann ein
arbeitsbeschaffendes Tätigkeitsfeld verloren.
* wollte sich der "Abhörer" nicht des Verdachts aussetzen, er habe durch den
Polizeifunk erfahren, dass er überprüft werde, kann er Antrag auf Akteneinsicht
nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen. Die Behörden kennen sich da nicht
sehr gut aus bzw. wollen das nicht, und manchmal muss man daher diesen
Schlafmützen anwaltlich Dampf machen. Aber es lohnt sich. Wenngleich die
Aktenaufbewahrungsfristen für Dinge, mit denen man Unschuldige um ihre Existenz
bringen will, wesentlich kürzer sind, als für Caféhausbelege, die der
steuerlichen Abrechnung dienen. Übrigens muß man für diese Auseinandersetzungen
als Bürger etwas Zeit, Geld, Energie und Kenntnisse mitbringen. Und bekommt nix
davon ersetzt, wenn man die Sache gewinnt. Da bleibt einem dann nur, die Behörde
kräftig durch den Kakao zu ziehen - möglichst unter Beteiligung von Presse &
Bundestag. Mir war das - vom Ende her betrachtet - somit ein großes Vergnügen!
73 Nils

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von 
> Thorsten Hein
> Gesendet: Saturday, February 12, 2011 4:52 PM
> An: liste@xxxxxxx
> Betreff: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...
> 
> 
> http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56519/1760612/polizei_salz
> g
> itter
> 
> vy 73 aus Wiesbaden,
>                 de Thorsten
> 
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> Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
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