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AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...
- Subject: AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt...
- From: "Postmaster V" <postmasterv@xxxxxxxx>
- Date: Sat, 12 Feb 2011 18:38:10 +0100
jetzt wissen wir endlich wem wir tetra-bos zu verdanken haben, hi! 73 hans do1fwm "es ist Amateurfunk und wir haben keinen 24-Stunden Bereitschafts-Service!" (Quelle: DF2NU) -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Nils Schiffhauer Gesendet: Samstag, 12. Februar 2011 18:04 An: liste@xxxxxxx Betreff: AW: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt... ... zwei Dinge dazu: * ob man Polizeifunk abhören darf oder nicht, entscheiden die Gerichte nach Gefühl und Wellenschlag. Gegen mich versuchte ja die damalige Post eine groß inszenierte Mustershow abzuziehen, nachdem freundliche DARC-Funkamateure sie bis dahin getragen hatten. Die Behörde verlor mit Pauken und Trompeten, ich wurde freigesprochen mit einem Urteil, in dem explizit steht, dass der Absender einer Nachricht dafür zu sorgen habe, dass diese nicht abgehört werden könne. Was auch die Abhörerlaubnis für analogen Polizeifunk einschließt. Die Behörde legte keinen Widerspruch ein, das Urteil wurde rechtskräftig. Vor einem Amtsgericht. Gerne wäre ich in eine höhere Instanz gegangen, um hier endlich von höheren Gerichten Rechtsklarheit zu erhalten, aber die Behörde hätte ja dann ein arbeitsbeschaffendes Tätigkeitsfeld verloren. * wollte sich der "Abhörer" nicht des Verdachts aussetzen, er habe durch den Polizeifunk erfahren, dass er überprüft werde, kann er Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen. Die Behörden kennen sich da nicht sehr gut aus bzw. wollen das nicht, und manchmal muss man daher diesen Schlafmützen anwaltlich Dampf machen. Aber es lohnt sich. Wenngleich die Aktenaufbewahrungsfristen für Dinge, mit denen man Unschuldige um ihre Existenz bringen will, wesentlich kürzer sind, als für Caféhausbelege, die der steuerlichen Abrechnung dienen. Übrigens muß man für diese Auseinandersetzungen als Bürger etwas Zeit, Geld, Energie und Kenntnisse mitbringen. Und bekommt nix davon ersetzt, wenn man die Sache gewinnt. Da bleibt einem dann nur, die Behörde kräftig durch den Kakao zu ziehen - möglichst unter Beteiligung von Presse & Bundestag. Mir war das - vom Ende her betrachtet - somit ein großes Vergnügen! 73 Nils > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von > Thorsten Hein > Gesendet: Saturday, February 12, 2011 4:52 PM > An: liste@xxxxxxx > Betreff: [A-DX] Der Funkscanner, der Anrufer und der Staatsanwalt... > > > http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56519/1760612/polizei_salz > g > itter > > vy 73 aus Wiesbaden, > de Thorsten > > -- > ---------------------------------------------------------------------- > - > Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. > Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at > ----------------------------------------------------------------------- > Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, > jede > kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX > Listenbetreibers. -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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