[A-DX] Doppelzüngige Bandwacht?

Nils Schiffhauer
Di Okt 29 16:25:45 CET 2013


...ohne das Thema jetzt weiterzutreiben:

Ich bin schlicht ein Befürworter des staatlichen (!) Gewaltmonopols. Also
gegen jedes private Engagement in jenen Fällen, in denen der Staat zuständig
ist und dafür bezahlt wird. "Bürgerwehren", etwa, halte ich für einen Graus.
Für die Einhaltung internationaler, staatlicher Verträge und somit
"Bandeindringlinge" ist die Bundesnetzagentur zuständig, genauso wie nur die
Polizei den Straßenverkehr überwacht und bei Verstößen Sanktionen daraus
ableitet.
Die Bundesnetzagentur gebietet über Equipment, 30 MHz 24 Stunden lang
automatisch durchzuforsten und jeden Sender zu klassifizieren und zu peilen.
Das möge sie, bitteschön, gelegentlich auch auf den Amateurfunkbereichen
tun; schließlich zahlen alle (!) Funkamateure dafür. 

Alles andere, was unterhalb dieser Schwelle liegt, mögen Sekten & Vereine &
Parteien unter ihren Mitgliedern ausmachen. 

Als sich eine Elterninitiative gründen wollte, um die Schule meiner Kinder
zu streichen (nur mal so als Beispiel), habe ich darauf hingewiesen, dass
das Aufgabe der Stadt ist. Und die auch dazu herangezogen. Das freiwillige
Engagement, hingegen, wurde in die Schaffung eines begrünten Pausenhofes
umgelenkt, für das in dieser Form die Stadt nicht zuständig war.

Wenn man solchermaßen das "Problem" vom Amateurfunk aufs tägliche Leben
überträgt, siehts wieder gleich normal aus, oder?

73 Nils, DK8OK  

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: liste [mailto:] Im Auftrag von "Thomas M. Rösner"
Gesendet: Dienstag, 29. Oktober 2013 14:48
An: 
Betreff: Re: [A-DX] Doppelzüngige Bandwacht?

---- Don Quijote schreibt -----

> Hier aber darf dann endlich die Vereinspolizei zupacken - etwa, wenn 
> gegen IARU-Bandpläne verstoßen wird, zu deren Einhaltung man sich als 
> Mitglied eines IARU-Vereines ja verpflichtet. ...
> 
> Christian hat also durchaus recht mit seinem Kopfschütteln.

Da hat Niels wohl wieder nur seinen latent immer wieder mal aufflackernden
DARC-Kampfblick, den verschähten "keiner im DARC mag mich mehr"-Modus,
reaktiviert (obwohl wurde der jemand deaktiviert?)?

Wer unvoreingenommen lesen kann (und auch will):

http://www.iarums-r1.org/bandwacht

> Sie (die Bandwacht -ed) ist eine Selbsthilfegruppe von Funkamateuren, 
> die es sich zum Ziel gesetzt hat, die exklusiven Amateurbänder auf 
> Bandeindringlinge, also Nicht-Amateurstationen (NICHT- 
> Amateurstationen -ed), zu beobachten und diese der deutschen 
> Fernmeldeverwaltung (BNetzA) zu melden.
...
> Die Bandwacht richtet sich nicht (NICHT -ed) gegen Funkamateure, die 
> z. B. Bandpläne nicht einhalten oder andere Amateure belästigen oder 
> beleidigen.

Es werden in den Listen zwar in sehr seltenen, besonderen Fällen auch mal
verdächtig "klingende" Aussendungen aufgeführt (z.B. ALE-Stationen), aber
nur informativ und mit dem Zusatz "Legal!" 
Damit man diese von den kriminellen VerPrechern unterscheiden kann. 
Selbst falls dabei mal eine nichtbandplankonforme Nutzung vorliegen sollte,
wird diese nicht weiterverfolgt, z.B. bei den frz. AM-Netzen im 80m CW- und
Digimode-Bereichen. Da diese meist ohne Calls laufen, kann man diese somit
von den Fischer-"Netzen" abgrenzen (aber auch hier Vorsicht, diese können
auf 80m auch legal sein, je nach nationaler fernmeldegesetzgebung des
eigenen "Flaggenstaates").

Es ging und geht hier übrigens um die Bandwacht und nicht um eine
"Vereinspolizei"!

Wer immer letzteres auch sein sollte. Ich finde weder ein entsprechendes
Referat im DARC (oder der IARU) noch einen Passus in der Satzung. 
Falls einige Mitglieder sich dazu privat berufen fühlen, naja... 
Solche unangenehmen Zeitgenossen gibt es leider auch im wahren Leben. 
Ich verweise hier auf den berühmt, berüchtigten "Knöllchen-Horst"
aus Duderstadt, der es damit sogar bis in die 'internationale' Presse und
ins TV geschafft hat :-(

Und gerade hier der Bandwacht vorzuwerfen, weil sie eben das NICHT tut, was
man dem immerwährenden Bösen (in Gestalt des DARC) als verwerfliche Tat
immer nachsagt, ist schon recht komisch, gerade das ruft das Kopfschütteln
hervor...

Soll der DARC denn nun eine Vereinspolizei mit öffentlichem Pranger für
Bandplan-, d.h. Satzungsverletzer einführen oder soll er nicht?

73, Thomas
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