[A-DX] Es ist da ein Platz in AMerika

Heinrich DF8RY
Mi Dez 23 11:11:38 CET 2015


Am 23.12.2015 um 09:59 schrieb Reinhold Steinhauer:
> Ich wußte gar nicht, dass die ganzen Vorschriften und Gesetze außerhalb
> der Dienstzeit irrelevant und sanktionsfrei sind.

Hallo,
die BNetzA hat im Rahmen ihres Ermessensspielraums das Recht, abzuwägen, 
welcher Arbeitsaufwand im Einzelfall zu rechtfertigen ist oder welche 
Maßnahmen (z. B. Langzeitmessung) angebracht sind.

Ich kann dir sogar noch mehr Dinge zum Wundern berichten:
Wenn die Störung keine Straftat des Nachbarn vermuten lässt, haben die 
BNetzA-Mitarbeiter keine Chance, das Grundstücks des Nachbarn zu 
betreten oder sich mit der Exekutive Zutritt zu verschaffen, wenn er das 
verweigert,

In meinem dritten Störfall ruhte das direktnachbarliche PLC beim 
Ortstermin (11 Uhr vormittags). Eine Messung konnte nur deswegen 
erfolgen, weil der BNetzA-Mitarbeiter (mit Afu-Lizenz und Hf-Herzblut) 
ohne Genehmigung von Seiten seines Abteilungsleiters seine Kompetenzen 
überschritt und die Nachbarin gegen 14 Uhr an der Haustür bat, das PLC 
mal bitte in Dauerbetrieb zu nehmen. Sie ließ sich darauf ein. Der 
BNetzA-Mitarbeiter meinte dann: "Wir haben Glück. Hätte sie das 
verweigert, wäre unser Einsatz in Kürze zu Ende, weil wir dann nichts 
messen können." Die Messung kam also durch das persönliche Engagement 
des BNetzA-Mitarbeiters zustande und endete für mich vernichtend, weil 
Störungen von etwa S9 bei 9 MHz in meiner Anlage im Rahmen der 
EU-Grenzwerte für PLCs liegen.

Wir überschätzen allgemein unsere "Macht" und unsere Rechte als 
Kurzwellenhörer und glauben, die BNetzA würde wegen PLC-Störungen, bei 
denen erfahrungsgemäß nach derzeit geltendem EU-Recht sowieso keine 
Grenzwerte überschritten werden, dem Steuerzahler mehrere Nachteinsätze 
abverlangen. Das sieht bei den von dir erwähnten "Schwarzsendern" anders 
aus, weil hier eher ein Straftatbestand vorliegt.

Auch bei Störungen aus Plasma-TVs, Rasenmährobotern, Schaltnetzteilen 
sieht es nach Auskunft der BNetzA etwas anders aus, weil es dafür 
strengere Störgrenzwerte gibt. Ich habe aber auf weitere solche 
Störmeldungen verzichtet, weil diese Störungen auf Kurzwelle in den 
PLC-Störungen völlig untergehen und auf LW, MW nicht die 
SchuTSEV-Mindestforderungen für eine Beanstandung erreichen.

73, Heinrich