[A-DX] Es ist da ein Platz in AMerika
Heinrich DF8RYMi Dez 23 11:11:38 CET 2015
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Am 23.12.2015 um 09:59 schrieb Reinhold Steinhauer: > Ich wußte gar nicht, dass die ganzen Vorschriften und Gesetze außerhalb > der Dienstzeit irrelevant und sanktionsfrei sind. Hallo, die BNetzA hat im Rahmen ihres Ermessensspielraums das Recht, abzuwägen, welcher Arbeitsaufwand im Einzelfall zu rechtfertigen ist oder welche Maßnahmen (z. B. Langzeitmessung) angebracht sind. Ich kann dir sogar noch mehr Dinge zum Wundern berichten: Wenn die Störung keine Straftat des Nachbarn vermuten lässt, haben die BNetzA-Mitarbeiter keine Chance, das Grundstücks des Nachbarn zu betreten oder sich mit der Exekutive Zutritt zu verschaffen, wenn er das verweigert, In meinem dritten Störfall ruhte das direktnachbarliche PLC beim Ortstermin (11 Uhr vormittags). Eine Messung konnte nur deswegen erfolgen, weil der BNetzA-Mitarbeiter (mit Afu-Lizenz und Hf-Herzblut) ohne Genehmigung von Seiten seines Abteilungsleiters seine Kompetenzen überschritt und die Nachbarin gegen 14 Uhr an der Haustür bat, das PLC mal bitte in Dauerbetrieb zu nehmen. Sie ließ sich darauf ein. Der BNetzA-Mitarbeiter meinte dann: "Wir haben Glück. Hätte sie das verweigert, wäre unser Einsatz in Kürze zu Ende, weil wir dann nichts messen können." Die Messung kam also durch das persönliche Engagement des BNetzA-Mitarbeiters zustande und endete für mich vernichtend, weil Störungen von etwa S9 bei 9 MHz in meiner Anlage im Rahmen der EU-Grenzwerte für PLCs liegen. Wir überschätzen allgemein unsere "Macht" und unsere Rechte als Kurzwellenhörer und glauben, die BNetzA würde wegen PLC-Störungen, bei denen erfahrungsgemäß nach derzeit geltendem EU-Recht sowieso keine Grenzwerte überschritten werden, dem Steuerzahler mehrere Nachteinsätze abverlangen. Das sieht bei den von dir erwähnten "Schwarzsendern" anders aus, weil hier eher ein Straftatbestand vorliegt. Auch bei Störungen aus Plasma-TVs, Rasenmährobotern, Schaltnetzteilen sieht es nach Auskunft der BNetzA etwas anders aus, weil es dafür strengere Störgrenzwerte gibt. Ich habe aber auf weitere solche Störmeldungen verzichtet, weil diese Störungen auf Kurzwelle in den PLC-Störungen völlig untergehen und auf LW, MW nicht die SchuTSEV-Mindestforderungen für eine Beanstandung erreichen. 73, Heinrich
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