[A-DX] Es ist da ein Platz in AMerika

Christof Proft
Mi Dez 23 12:21:30 CET 2015


Moin,

Am 23.12.2015 um 11:11 schrieb Heinrich DF8RY:
...
> Ich kann dir sogar noch mehr Dinge zum Wundern berichten:
> Wenn die Störung keine Straftat des Nachbarn vermuten lässt, haben die
> BNetzA-Mitarbeiter keine Chance, das Grundstücks des Nachbarn zu
> betreten oder sich mit der Exekutive Zutritt zu verschaffen, wenn er das
> verweigert,

Das ist vollkommen normal. Unverletzlichkeit der Wohnung, Grundrecht 
nach GG. Für eine Ordnungswidrigkeit stellt kein Richter einen 
Durchsuchungsbeschluß aus.
>
...
> Auch bei Störungen aus Plasma-TVs, Rasenmährobotern, Schaltnetzteilen
> sieht es nach Auskunft der BNetzA etwas anders aus, weil es dafür
> strengere Störgrenzwerte gibt. Ich habe aber auf weitere solche
> Störmeldungen verzichtet, weil diese Störungen auf Kurzwelle in den
> PLC-Störungen völlig untergehen und auf LW, MW nicht die
> SchuTSEV-Mindestforderungen für eine Beanstandung erreichen.
>
Das ist bei mir Thema, Innenstadtlage in einer nicht besonders "guten" 
Wohngegend. Da gibt es praktisch kein PLC, dafür laufen die "Hartz'schen 
Wandlampen" rund um die Uhr. Dazu alles Mögliche an billigem 
Elektronikkram aus irgendwelchen Sonderaktionen in zweifelhafter 
Qualität. Selbstredend, daß auch die vorerwähnten Flachbildfernseher von 
der billigsten Sorte sind und dementsprechend schlecht entstört sind. 
Hier mit der Bundesnetzagentur reinzugehen, hieße, den Kampf mit den 
Windmühlen aufzunehmen. Nicht umsonst veranstaltet und besucht man 
DX-Camps...

vy73

Christof