[A-DX] BNetzA ud PLC
Heinrich DF8RYFr Jul 3 11:59:25 CEST 2015
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Am 03.07.2015 um 10:34 schrieb HJ Winkel: > Das mit PLC ist im weitesten Sinne so als ob jemand den Rasenmäher, obwohl dieser die Grenzwerte einhaelt > 24 Stunden in Betrieb ist. Das ist sicherlich ein Steorung nach Zivilrecht. Der Vergleich ist leider nicht anwendbar, weil es eindeutige rechtskräftige Verordnungen in der Gemeidesatzung gibt, welche den Betrieb von Rasenmähern nur zu bestimmten Zeiten erlauben. Das gibt es bei PLC nicht. Zu deinem anderen Einwand: Den Begriff EMVG kennt der PMD nicht. Mir wurde lang und breit erklärt, dass sie gehalten seien, ausschließlich nach SchuTSEV vorzugehen. Ich hatte da auch vage etwas anderes erwartet. Im Grunde wäre die SchuTSEV evtl. sogar ein Vorteil für mich (meine Interpretation), weil eine Messung nach EN 50561-1 vermutlich für mich vernichted ausfallen würde. Inwieweit nationale Vorschriften wie SchuTSEV sich schon an EN 50561-1 angepasst haben, kann ich leider nicht sagen. Das ist ein Fall für Volljuristen und selbst die würden untereiander noch streiten, wer recht hat. Da begibt sich ein Normalo-Mensch schnell in einen Bereich, wo er den zweiten Satz dank Juristen-Speak schon nicht mehr versteht. 73, Heinrich
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