[A-DX] BNetzA ud PLC

Heinrich DF8RY
Fr Jul 3 11:59:25 CEST 2015


Am 03.07.2015 um 10:34 schrieb HJ Winkel:
> Das mit PLC ist im weitesten Sinne so als ob jemand den Rasenmäher, obwohl dieser die Grenzwerte einhaelt
> 24 Stunden in Betrieb ist. Das ist sicherlich ein Steorung nach Zivilrecht.

Der Vergleich ist leider nicht anwendbar, weil es eindeutige 
rechtskräftige Verordnungen in der Gemeidesatzung gibt, welche den 
Betrieb von Rasenmähern nur zu bestimmten Zeiten erlauben. Das gibt es 
bei PLC nicht.

Zu deinem anderen Einwand: Den Begriff EMVG kennt der PMD nicht. Mir 
wurde lang und breit erklärt, dass sie gehalten seien, ausschließlich 
nach SchuTSEV vorzugehen. Ich hatte da auch vage etwas anderes erwartet.

Im Grunde wäre die SchuTSEV evtl. sogar ein Vorteil für mich (meine 
Interpretation), weil eine Messung nach EN 50561-1 vermutlich für mich 
vernichted ausfallen würde. Inwieweit nationale Vorschriften wie 
SchuTSEV sich schon an EN 50561-1 angepasst haben, kann ich leider nicht 
sagen. Das ist ein Fall für Volljuristen und selbst die würden 
untereiander noch streiten, wer recht hat. Da begibt sich ein 
Normalo-Mensch schnell in einen Bereich, wo er den zweiten Satz dank 
Juristen-Speak schon nicht mehr versteht.

73, Heinrich