[A-DX] BNetzA ud PLC
HJ WinkelFr Jul 3 10:34:43 CEST 2015
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Moin, so isses,,!!!!!!!!!!!!!!!!!!..... Zivilrecht. -- So kommen wir der Sache schon etwas naeher -- Das mit PLC ist im weitesten Sinne so als ob jemand den Rasenmäher, obwohl dieser die Grenzwerte einhaelt 24 Stunden in Betrieb ist. Das ist sicherlich ein Steorung nach Zivilrecht. -- Die Sache bei Funkstoerungen... nicht zu hoeren..fuer den Betreiber....kommt aber der Stoerung des Rasenmaehers gleich. -- Es muss nicht gleich ein Verfahren sein.... oft hiflt auch ein einfaches Schidsverfahren.... -- Wenn das nicht hilft.....hilft nur die Klage...... -- Da hilft dann evl. Rechtschutz, wenn vorhanden... --- 73 de HJ --------------------------- Durch den Listenbetreiber gelöscht --------------------------- -----Original-Nachricht----- Betreff: Re: [A-DX] BNetzA ud PLC Datum: Fri, 03 Jul 2015 10:22:59 +0200 Von: Kurt Ringel < On 03.07.2015 09:51, Heinrich DF8RY wrote: > Alle Hinweise auf verwaltungs- oder zivilrechtliche Klagen gegen > irgendjemanden und vermeintliche Rechte sind gut gmeint. Aber ehrlich: > Wer kann sich das nervlich und finanziell leisten? Ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen die BNetzA ist ziemlich aussichtslos. Hat aber schon jemals jemand versucht, zivilrechtlich gegen einen Störer vorzugehen? Der Knackpunkt ist dabei nach meiner Einschätzung allein die Messung der BNetzA. Liegt sie vor und beweist sie einen Rechtsverstoß, liegt meines Erachtens ein Verstoß gegen ein Schutzgesetz vor (§ 823 Abs. 2 BGB), das es mir ermöglicht, gegen die Besitz- und Eigentumsstörung im Wege der zivilrechtlichen Unterlassungsklage vorzugehen. Wer selbst kein Jurist ist, hat vielleicht eine Rechtsschutzversicherung, die das abdeckt.. 73, Kurt -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. ---------------------------------------------------------------- Profitieren Sie von der sicheren E-Mail-Übertragung Ihrer Daten mit einer kostenlosen E-Mail-Adresse der Telekom. www.t-online.de/email-kostenlos
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