[A-DX] BNetzA ud PLC

HJ Winkel
Fr Jul 3 10:34:43 CEST 2015


Moin,
so isses,,!!!!!!!!!!!!!!!!!!..... Zivilrecht.
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So kommen wir der Sache schon etwas naeher
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Das mit PLC ist im weitesten Sinne so als ob jemand den Rasenmäher, obwohl dieser die Grenzwerte einhaelt
24 Stunden in Betrieb ist. Das ist sicherlich ein Steorung nach Zivilrecht.
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Die Sache bei Funkstoerungen... nicht zu hoeren..fuer den Betreiber....kommt aber der Stoerung des Rasenmaehers gleich.
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Es muss nicht gleich ein Verfahren sein.... oft hiflt auch ein einfaches Schidsverfahren....
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Wenn das nicht hilft.....hilft nur die Klage......
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Da hilft dann evl. Rechtschutz, wenn vorhanden...
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73 de HJ
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Durch den Listenbetreiber gelöscht
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-----Original-Nachricht-----
Betreff: Re: [A-DX] BNetzA ud PLC
Datum: Fri, 03 Jul 2015 10:22:59 +0200
Von: Kurt Ringel <

On 03.07.2015 09:51, Heinrich DF8RY wrote:
> Alle Hinweise auf verwaltungs- oder zivilrechtliche Klagen gegen 
> irgendjemanden und vermeintliche Rechte sind gut gmeint. Aber ehrlich: 
> Wer kann sich das nervlich und finanziell leisten? 

Ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen die BNetzA ist ziemlich 
aussichtslos. Hat aber schon jemals jemand versucht, zivilrechtlich 
gegen einen Störer vorzugehen? Der Knackpunkt ist dabei nach meiner 
Einschätzung allein die Messung der BNetzA. Liegt sie vor und beweist 
sie einen Rechtsverstoß, liegt meines Erachtens ein Verstoß gegen ein 
Schutzgesetz vor (§ 823 Abs. 2 BGB), das es mir ermöglicht, gegen die 
Besitz- und Eigentumsstörung im Wege der zivilrechtlichen 
Unterlassungsklage vorzugehen. Wer selbst kein Jurist ist, hat 
vielleicht eine Rechtsschutzversicherung, die das abdeckt..

73, Kurt
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