[A-DX] BNetzA ud PLC
Heinrich DF8RYFr Jul 3 13:01:32 CEST 2015
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Am 03.07.2015 um 12:06 schrieb HJ Winkel: > Moin, > der Tatsache, dass es nichts schriftliches gibt, muss ich widersprechen. > Ich habe was schriftliches.... Hallo, Tatsachen kann man nicht widersprechen. Es gab und gibt nichts Schriftliches. Bei keinem der vier Störfälle, die ich bisher gemeldet habe. Ich kann bei meiner erneuten Beschwerde, die ich sicher mache, natürlich darauf bestehen, dass mir schriftliche Messergebnisse mitgeteit werden. Wenn die BNetzA sich darauf aber nicht einlässt, bliebe als Ausweg wirklich nur ein nie endender Rechtsstreit, in dessen Verlauf über Jahre mittlerweile zehn weitere Nachbarn PLC in Betrieb genommen haben. So ein Schritt ist nicht einfach. Auch Rechtsschutzversicherungen zahlen nur dann, wenn der Ausgang eines Verfahrens zu deinen Gunsten erfolgt. Außerdem brauchst du dafür Rechtsanwälte, die sich mit der Materie auskennen. Auf die evtl. Mithilfe des DARC kann ich nicht hoffen, weil ich als Funkamateur ja nicht gestört bin. Die wenigen privaten Schiedsverfahren bei örtlichen Gerichten, von denen ich weiß, liefen in der Regel auf einen Kompromiss hinaus. Der hieße dann: Ich muss dem Nachbarn sagen, wann ich Radio hören will und er muss mir sagen, wann er bei Zalando einkaufen will. Dann verpflichtet sich die jeweils andere Seite freiwillig, keinen "Betrieb" zu machen. Auf so etwas kann ich verzichten. Heinrich
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