[A-DX] BNetzA ud PLC

Heinrich DF8RY
Fr Jul 3 13:01:32 CEST 2015


Am 03.07.2015 um 12:06 schrieb HJ Winkel:
> Moin,
> der Tatsache, dass es nichts schriftliches gibt, muss ich widersprechen.
> Ich habe was schriftliches....

Hallo,

Tatsachen kann man nicht widersprechen. Es gab und gibt nichts 
Schriftliches. Bei keinem der vier Störfälle, die ich bisher gemeldet 
habe. Ich kann bei meiner erneuten Beschwerde, die ich sicher mache, 
natürlich darauf bestehen, dass mir schriftliche Messergebnisse 
mitgeteit werden. Wenn die BNetzA sich darauf aber nicht einlässt, 
bliebe als Ausweg wirklich nur ein nie endender Rechtsstreit, in dessen 
Verlauf über Jahre mittlerweile zehn weitere Nachbarn PLC in Betrieb 
genommen haben.

So ein Schritt ist nicht einfach. Auch Rechtsschutzversicherungen zahlen 
nur dann, wenn der Ausgang eines Verfahrens zu deinen Gunsten erfolgt. 
Außerdem brauchst du dafür Rechtsanwälte, die sich mit der Materie 
auskennen. Auf die evtl. Mithilfe des DARC kann ich nicht hoffen, weil 
ich als Funkamateur ja nicht gestört bin.

Die wenigen privaten Schiedsverfahren bei örtlichen Gerichten, von denen 
ich weiß, liefen in der Regel auf einen Kompromiss hinaus. Der hieße 
dann: Ich muss dem Nachbarn sagen, wann ich Radio hören will und er muss 
mir sagen, wann er bei Zalando einkaufen will. Dann verpflichtet sich 
die jeweils andere Seite freiwillig, keinen "Betrieb" zu machen. Auf so 
etwas kann ich verzichten.

Heinrich