[A-DX] BNetzA ud PLC
HJ WinkelFr Jul 3 12:06:24 CEST 2015
- Previous message (by thread): [A-DX] BNetzA ud PLC
- Next message (by thread): [A-DX] BNetzA ud PLC
- Nachrichten sortiert nach: [ Datum ] [ Thema ] [ Betreff (Subject) ] [ Autor ]
Moin, der Tatsache, dass es nichts schriftliches gibt, muss ich widersprechen. Ich habe was schriftliches.... -- Wenn nichts kommt auf etwas schriftliches bestehen..immerhin handelt es sich um eine Verwaltungsakt..und dieser erfordert einen schriftlichen Bescheid. -- ..und wenn nicht entsprechend gemessen wurde,,, ist das ein Grund das ganze Verfaren anzuzweifeln (Widerspruch) -- Oft hilft auch ein Schreiben an die BNetzA mit Kopie an das BMWI Abt. VI. -- Betreten des Grundstückes....... grundsaetzlich richtig. Ist auch ein hohes Gut..Wohnung,,,etc. Aber auch hier..EMVG $ 12 glaube ich, so aus dem Kopf... der Bürger ist zur Mitarbeit verpflichtet. Dies implementiert auch das betreten des Grundstückes. Natuerlich nach Abstimmung. -- Weiterhin steht der BNetzA auch das Mittel des Zwnagsgeldes zur Verüfung. All dies gibt das EMVG her. -- Das Problem die/der Sachbearbeiter weiss das oft nicht.... und es muss den Damen und Herren gesagt werden. -- Alles Aufwand.. aber hilft.... -- Wer diesen Aufwand scheut.... damit rechnet evtl. die Bürokratie... hat verloren......und damit wir alle. -- Vor allem aber, wenn einmal erfolgreich gegen PLC vorgegangen wurde... kann dies allen anderen helfen, in dem der Vorgang bei Problemen..als "Muster" angeführt und zitiert werden kann.. -- 73 HJ ---------------------------------------------------------------- Profitieren Sie von der sicheren E-Mail-Übertragung Ihrer Daten mit einer kostenlosen E-Mail-Adresse der Telekom. www.t-online.de/email-kostenlos
- Previous message (by thread): [A-DX] BNetzA ud PLC
- Next message (by thread): [A-DX] BNetzA ud PLC
- Nachrichten sortiert nach: [ Datum ] [ Thema ] [ Betreff (Subject)] [ Autor ]